784/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

 

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

 

betreffend Quotenregelung an den Medizinischen Universitäten

 

 

Vor zwei Jahren wurde die «Quotenregelung» eingeführt, um sicherzustellen, dass weiterhin genügend Österreicher zum Medizinstudium zugelassen werden. Seit damals sollten 75% der Studienanfänger Österreicher oder zumindest Inhaber in Österreich ausgestellter Reifezeugnisse sein.

 

Folglich müssen sich Österreicher-Quote (75%) einerseits und Zahl der Studienanfänger mit österreichischer Staatsbürgerschaft andererseits nicht decken - letztere muss unter 75% liegen.

 

Laut amtlicher Statistik der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) betrug aber der Österreicher-Anteil unter den Studienanfängern der MUI im Studienjahr 2007/08 nur mehr 52% und im laufenden Studienjahr sogar nur mehr 42%. Was bedeutet, das dort seit Einführung der Quotenregelung der Österreicher-Anteil schlagartig auf 50% bzw. jetzt sogar deutlich unter 50% gefallen ist, obwohl er laut Gesetz bei 75% - bzw. wegen der oben genannten Sonderfälle (Ausländer mit österreichischer Matura oder gleichgestellte) knapp unter 75% - liegen müsste.

 

Die Studienplätze des Österreicher-Kontingents (75% aller zur Verfügung stehenden Studienplätze) dürfen innerhalb der Anwärter dieses Kontingents (also: Österreicher und ausländische Staatsbürger mit österreichischer Matura) ausschließlich auf der Grundlage der EMS-Ergebnisse vergeben werden.

 

 

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachfolgende 

 

 

 

Anfrage

 

 

 

1.     Wie viele Neuzugelassene an den Medizinischen Universitäten im WS 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 sind ausländische Staatsbürger mit österreichischer Matura aufgeschlüsselt nach Universitäten und Staatsangehörigkeit?

 

2.     Gab es seit Einführung innerhalb der Quote von 75%, die für Studienanfänger an Medizinischen Universitäten reserviert ist, die Österreicher oder zumindest Inhaber in Österreich ausgestellter Reifezeugnisse sind, auch Personen, die nicht diesen Kriterien entsprechen?

 

3.     Wenn ja, warum wurden diese in die 75% Quote eingerechnet?

 

4.     Auf welcher Grundlage werden die Studienplätze des Österreicher-Kontingents (75% aller zur Verfügung stehenden Studienplätze) innerhalb der Anwärter dieses Kontingents (also: Österreicher und ausländische Staatsbürger mit österreichischer Matura) vergeben?

 

5.     Können Sie ausschließen, dass es einen anderen Weg als die Reihung nach dem EMS Ergebnis gibt, um einen Studienplatz an einer Medizinischen Universität zu bekommen?