Eingelangt am 28.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abg. Mag. Unterreiner, ......
und weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und
Kultur
betreffend Innsbrucker Rundgemälde
Am 12.01.2008 wurde durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine 2. instanzliche
Entscheidung betreffend Übersiedlung des Innsbrucker
Riesenrundgemälde verlautbart. Diese 2. instanzliche Entscheidung erlaubt
nunmehr eine Übersiedlung dieses denkmalgeschützten Kunst- und
Kulturguts an einen anderen Ort. Damit wird die 1.Instanz, das Landeskonservatorat für Tirol
als Tirol erste Ansprechstelle für alle Fragen des Denkmalschutzes
und der Denkmalpflege im Bundesland, die bisher aus wesentlichen
denkmalschützerischen Überlegungen gegen eine Übersiedlung war,
einfach korrigiert. Die Kosten für die Übersiedlung sollen allein mehr als
drei Millionen Euro betragen, so der Leiter des Innsbrucker Denkmalamtes, Dr.
Franz Caramelle.
Auf welchen schwachen,
denkmalrechtlichen Begründungen die Entscheidung des Bundesministeriums
gestützt ist, offenbaren die kommunizierten umfangreichen Auflagen
betreffend Transport,
Restaurierung und Neumontage des Gemäldes und die konservatorischen
Bedingungen im neuen Ausstellungsgebäude auf dem Bergisel. So ist die Transferierung
eines so großen Gemäldes absolutes Neuland. Weder ist derzeit
bekannt, wie oft die Leinwand durchtrennt werden muss, noch, auf welche Rollen
sie aufgerollt wird oder ob die Stellen mit Ölmalerei dabei abbröseln
könnten.
Das einzige Argument, auf dem der Bescheid
des Ministeriums aufbaut ist, dass die Errichtung des neuen
Ausstellungsgebäudes und die publikumswirksame Präsentation des
Riesenrundgemäldes ein „wesentliches kulturpolitisches Anliegen
des Landes Tirol“ sei.
Die
engagierte kultur- und traditionsbewusste Tiroler Bevölkerung ist anderer
Meinung. Eine in weiten Teilen der Tiroler Bevölkerung und
Öffentlichkeit verbreitete Sorge: „Die Einheit von Gebäude
und Gemälde sowie die Gefährdung des kostbaren Bildes bei der Übersiedlung.“
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für
Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende
Anfrage
- Wie lautete die
Begründung des Bescheids der 1. Instanz , Landeskonservatorat Tirol,
der eine Übersiedlung des Innsbrucker Rundgemäldes untersagt
hatte, und auch auf welche denkmalschutzrechtlichen Quellen hat sich
dieser Bescheid bezogen?
- Wie lautete die
Begründung der Entscheidung der 2. Instanz auf Grund dessen das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine
Übersiedlung des Innsbrucker Rundgemäldes nunmehr zulässt,
und auch auf welche denkmalschutzrechtlichen Quellen bezieht sich diese
Entscheidung?
- Welche
Entscheidungsgrundlage haben Sie darüber hinaus für Ihre
2.instanzliche Korrektur des Bescheids des Landeskonservatorats Tirol
herangezogen?
- Wer ist in Ihrem
Kabinett für den Bereich Denkmalschutz zuständig?
- Hatten Sie oder
eines Ihrer Kabinettsmitglieder zwischen dem Bescheid der 1. Instanz und
der Entscheidung in 2. Instanz mit dem Landeskonservatorat Tirol
persönlich Kontakt mit Herrn Landeskonservator Dr. Caramelle?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wurde diese
Kontaktaufnahme durch Herrn Dr. Caramelle oder Sie bzw. Ihr Kabinett
initiiert?
- Gibt es über
diese Kontaktaufnahme und den Inhalt der diesbezüglichen
Gespräche über das Innsbrucker Rundgemälde einen
Aktenvermerk in Ihrem Ministerbüro oder dem Bundesministerium
für Unterricht, Kunst und Kunst?
- Welchen Personen
im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde dieser
Aktenvermerk zur Kenntnis gebracht?
- Wurde dieser
Aktenvermerk auch dem Bundesdenkmalamt und dem Landeskonservatorat Tirol
zur Kenntnis gebracht?
- Wurde durch Sie,
Ihr Ministerbüro bzw. das zuständige Kabinettsmitglied oder ein
Organ bzw. einen Organwalter des Bundesministeriums für Unterricht,
Kunst und Kultur zu irgendeinem Zeitpunkt versucht, die begründete
1.instanzliche Entscheidung zu beeinflussen, bzw. nach dieser erfolgten
Entscheidung eine Änderung in den Entscheidungsgrundlagen der
1.Instanz herbeizuführen?
- Welche Kontakte
gab es durch Sie, Ihr Ministerbüro bzw. das zuständige
Kabinettsmitglied oder ein Organ bzw. einen Organwalter des
Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu Mitgliedern
der Tiroler Landesregierung im Zusammenhang mit der Frage einer
Übersiedlung des Innsbrucker Rundgemäldes?
- Wenn nein, warum
nicht ?
- Wenn ja, wurde
diese Kontaktaufnahme durch Mitglieder der Tiroler Landesregierung
oder Sie bzw. Ihr Kabinett initiiert?
- Gibt es über
diese Kontaktaufnahme und den Inhalt der diesbezüglichen
Gespräche über das Innsbrucker Rundgemälde einen
Aktenvermerk in Ihrem Ministerbüro oder dem Bundesministerium
für Unterricht, Kunst und Kunst?
- Welchen Personen
im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde dieser
Aktenvermerk zur Kenntnis gebracht?
- Wurde dieser
Aktenvermerk auch dem Bundesdenkmalamt und dem Landeskonservatorat Tirol
zur Kenntnis gebracht?
- Wie beurteilen
Sie die Kritikpunkte an der Übersiedlung des Innsbrucker
Rundgemäldes durch weite Teiler der Tiroler Bevölkerung
insgesamt?
- Was hat das
bisherige Verfahren betreffend Übersiedlung des Innsbrucker
Rundgemäldes insgesamt gekostet?
- Welche Kosten
sind dabei für das Landeskonservatorat Tirol entstanden?
- Welche Kosten
sind dabei für das Bundesdenkmalamt insgesamt entstanden?
- Welche Kosten
sind dabei für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und
Kultur entstanden?
- Aus welchen
Budgetansätzen wurden bzw. werden diese Kosten bedeckt?
- Wie beurteilen
Sie die Sorge, dass das Rundgemälde bei der Abnahme, Übersiedlung
und Wiederaufstellung Schaden leiden wird?
- Wie soll das
Eintreten eines solchen Schadens vermieden werden?
- Wird die Abnahme,
Übersiedlung und Wiederaufstellung versichert?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn ja, mit
welcher Versicherungssumme und durch welche Versicherung?
- Welche Kontakte
gab es durch Sie, Ihr Ministerbüro bzw. das zuständige
Kabinettsmitglied oder ein Organ bzw. einen Organwalter des
Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu Versicherungen
in dieser Angelegenheit?
- Wurde in dieser
Versicherungsangelegenheit durch Mitglieder der Tiroler
Landesregierung an Sie, Ihr Ministerbüro bzw. das zuständige
Kabinettsmitglied oder ein Organ bzw. einen Organwalter des Bundesministeriums
für Unterricht, Kunst und Kultur Kontakt gesucht?
- Gab bzw. gibt es
eine Ausschreibung für diese Versicherungsangelegenheit?