809/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Kosten für die Umbenennung

 

Die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, welche die Umbenennung vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend beinhaltet, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien am 14. Jänner 2009 im Verfassungsausschuss beschlossen und wird am 22. Jänner 2009 ebenfalls von diesen im Nationalrat beschlossen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.     Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Umbenennung des Bundesministeriums inklusive aller dazugehörigen Änderungen wie zum Beispiel der Schilder an Gebäuden, Briefpapier, Stempel, Akte, e-mail-Adressen, Homepage, Visitenkarten, Ausweise, etc.?

2.     Was muss auf Grund der Umbenennung des Ressorts alles geändert werden? (Bitte um detailierte Auflistung)

3.     Wer kommt für die Kosten auf?

4.     Werden diese Kosten aus dem Budget des Ressorts zu tragen sein?

5.     Werden bestehende Sachen, welche noch den alten Namen des Bundesministeriums tragen, wie zum Beispiel Werbematerial, Briefpapier, Visitenkarten, Stempel, etc., auf Grund der Umbenennung vernichtet werden?

6.     Wenn nein, was passiert mit diesen „Altbeständen“?

7.     Wie hoch ist der Wert dieser „Altbestände“?