859/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales u. Konsumentenschutz

betreffend Mindestlohn

 

Österreich sollte, wenn es nach dem bekundeten Willen der Bundesregierung und der Sozialpartner geht, spätestens zum Jahresbeginn 2009 einen Mindestlohn eingeführt haben. Dann sollte kein Vollzeitbeschäftigter weniger als 1000 Euro brutto erhalten, was einem Nettolohn von 818 Euro für Arbeiter und 820 Euro für Angestellte entspricht.

Wirtschaftskammer und ÖGB haben Anfang 2007 vereinbart, die Umsetzung des Mindestlohnes zunächst nur zu überwachen. Wenn im Jahr 2009 der Mindestlohn trotz aller Maßnahmen nicht durchgesetzt sein sollte, soll ein Generalkollektivvertrag unterzeichnet werden, der den Mindestlohn dann flächendeckend einsetzt.

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist keine leere Phrase. Neben dem vor einigen Wochen vereinbarten Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte setzen wir nun den nächsten Schritt, um die Einkommenskluft zwischen Männern und Frauen zu verringern", so der damalige ÖGB-Vorsitzende und jetzige Sozialminister Hundstorfer.

Dass der Netto-Mindestlohn spätestens ab Jänner 2009 rund 90 Euro höher als der Mindestsatz für Notstandshilfe - der damals bei 726 Euro lag und nun bei 772,40 Euro liegt – ausfallen sollte, begrüßte vor allem die Wirtschaftskammer: "Es muss sich lohnen, arbeiten zu gehen", kommentiert Christoph Leitl, der Präsident der Wirtschaftskammer Österreichs (WKÖ) und betont, dass die neue Regelung auch dazu beitrage, die Schwarzarbeit zu verringern.

"Durch diese Vereinbarung wird der Niedriglohnsektor attraktiv, so dass wir zudem auch eine Senkung der Arbeitslosigkeit erwarten." Ausnahmen von den Regelungen gelten im Übrigen für Teilzeitbeschäftigte, Praktikanten und Lehrlinge: Während Teilzeitbeschäftigte einen ihrer Arbeitszeit entsprechenden Anteil erhalten, gilt der Mindestlohn nicht für Praktikanten und Lehrlinge.

Die Einkommens-Regelung per Kollektivvertrag öffnet allerdings auch ein Schlupfloch: Die Branchen, für die diese Verträge nicht gelten, sind vorerst von der Mindestlohnregelung ausgeschlossen. Das betrifft Arbeitnehmer, die bei Freiberuflern tätig sind, also etwa Angestellte von Ärzten und Rechtsanwälten. Doch der Österreichische Gewerkschaftsbund hat die Ärzte- und die Rechtsanwaltskammern bereits aufgefordert, die Vereinbarung ebenfalls zu unterzeichnen - die Chancen für eine Einigung stehen recht gut.

Österreich ist das 23. EU-Land mit einem Mindestlohn: Während 20 Staaten auf gesetzliche Regelungen setzen, führten Schweden, Dänemark und nun auch Österreich den Mindestlohn über Branchen oder die Sozialpartner ein. Lediglich Deutschland, Italien, Zypern und Finnland haben noch keine Regelungen getroffen.

Im europäischen Maßstab aber nimmt sich die österreichische Variante mit einem Mindest-Stundenlohn von rund 7,05 Euro recht bescheiden aus: Mit 8,30 Euro pro Stunde beträgt der Mindestlohn in Irland beispielsweise 50 Prozent des Durchschnittsverdiensts, jedoch erhalten nur drei Prozent aller irischen Vollzeitbeschäftigten einen Lohn auf Höhe des Mindestlohnes.

 

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende

 

Anfrage:

 

1)     Ist in Österreich der Mindestlohn zum jetzigen Zeitpunkt flächendeckend umgesetzt?

a.      Wenn ja seit wann?

b.      Wenn nein warum nicht?

2)     Wurde ein Generalkollektivvertrag zum Zwecke der Einführung eines Mindestlohnes ausverhandelt?

a.      Wenn nein warum nicht?

b.      Wenn nein, wann ist das vorgesehen?

3)     Aufgrund der jährlichen Anpassung des Ausgleichzulagenrichtsatzes auf mittlerweilen 772,40 Euro verringert sich die Differenz vom Mindestsatz der Notstandshilfe zum Netto Mindestlohn von 820 Euro für Angestellte auf 47, 60 Euro. Entspricht das Ihrer Ansicht nach einem leistungsorientierten Arbeitsanreiz?

4)     Wurde der Mindestlohn in ausnahmslos in allen Kollektivverträgen umgesetzt?

a.      Wenn nein warum nicht?

b.      Welche Kollektivverträge haben ihn noch nicht umgesetzt?

5)     Ist davon auszugehen, dass aufgrund der Tatsache, dass die Regelung des Mindestlohnes nur für Vollzeitbeschäftigte gilt, eine Umgehung durch vermehrte Anstellung von Teilzeitbeschäftigten erfolgen wird?

6)     Wäre Ihrer Ansicht nach ein Mindestlohn auf Stundenbasis ein probates Mittel um einer allfälligen Umgehung des Mindestlohnes entgegenzuwirken?

7)     Wie viele Arbeitnehmer haben bis dato von der Einführung des Mindestlohnes profitiert?

8)     Vor allem im Dienstleistungssektor und im Textilgewerbe waren zur Zeit der Sozialpartnervereinbarung noch Löhne unter der ausgehandelten Grenze anzutreffen - in Bereichen also, in denen überwiegend Frauen arbeiten. Welche Verbesserungen können Sie bis dato in diesem Bereich feststellen?