861/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Höbart, Kunasek, Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Äußerungen eines Berufsschullehrers in der politischen Bildung

 

Der 55jährige Berufsschullehrer für Tischler in Pöchlarn, Herr Satzinger, hat laut Aussage einiger seiner Schüler im Unterricht im November 2008 mehrere abfällige und höchst bedenkliche Äußerungen über die FPÖ im Allgemeinen und Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache im Besonderen getätigt.

Unter anderem soll er gesagt haben, dass Strache rechtsradikal sei, Strache keine Ahnung von Wirtschaft habe, Strache ein Idiot sei sowie seine Lehre abgebrochen habe und dass es, wenn die FPÖ regieren würde, einen Dritten Weltkrieg gäbe.

Der Schuldirektor Erich Drabek habe den Fall laut eigener Aussage umgehend an die vorgesetzte Dienststelle weitergeleitet, auch der Berufsschulinspektor des Landes NÖ, Mag. Staar, beschäftigt sich mit dieser Materie.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachfolgende

 

 

Anfrage

 

1.                 Ist Ihnen der oben beschriebene Vorgang bekannt?

 

2.                 Wenn ja, seit wann?

 

3.                 Liegen Ihnen oder Ihren nachgeordneten Dienststellen weitere Beschwerden über politische Äußerungen dieses Lehrers vor?

 

4.                 Wenn ja, welche?

 

5.                 Liegen Ihnen oder Ihren nachgeordneten Dienststellen weitere Beschwerden über politische Äußerungen von anderen Lehrern im Unterricht vor?

 

6.                 Wenn ja, wie viele?

 

7.                 Wie ist das übliche Vorgehen in einem solchen Fall?

 

8.                 Sind Sie der Meinung, dass es einem Lehrer im Unterricht ansteht, solche Äußerungen zu machen?

 

9.                 Wenn ja, warum?

 

10.             Wenn nein, warum nicht?

 

11.             Sind Sie der Meinung, dass die Äußerungen des Lehrers gegen seine Neutralitätspflicht gegenüber politischen Ansichten im Unterricht verstößt?

 

12.             Wenn nein, warum nicht?

 

13.             Wurde gegen den genannten Lehrer ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

 

14.             Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens?

 

15.             Wenn nein, warum nicht?

 

16.             Inwiefern bzw. in welcher Form werden die Pädagogen für das Unterrichtsfach „Politische Bildung“ vorbereitet?

 

17.             Ist der Fall tatsächlich vom Schuldirektor Drabek an die vorgesetzte Dienststelle weitergeleitet worden?

 

18.             Wenn nein, warum nicht?

 

19.             Wenn ja, wann?

 

20.             Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um solche Äußerungen in Zukunft in der politischen Bildung zu verhindern?