882/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.02.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst
betreffend „Cross-Border-Leasing“ in den Zuständigkeitsbereichen der Ministerien
Bei dem so genannten „Cross-Border-Leasing (CBL)“ handelt es sich um das Leasen über staatliche Grenzen hinweg. Aus diesem Umstand heraus ergeben sich umstrittene steuerliche Vorteile für die Unternehmen. Zahlreiche Staaten, Verwaltungseinheiten und Unternehmen haben diese aus den USA stammende Praxis angewandt.
Nunmehr wird durch zahlreiche Experten festgestellt, dass das „Cross-Border-Leasing“ eine wirtschaftliche Belastung der Bürger darstellt, bedingt durch zahlreiche Einschränkungen und Genehmigungsvorbehalte der verschiedenen Verwaltungseinheiten. Bei vertragswidrigem Handeln wird der Vertragspartner schadenersatzpflichtig, um dieses zu vermeiden ist ein sehr kostenintensives Vertragscontrolling notwendig. Diese Folgekosten wurden aber bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigt.
Sogar der ehemalige Innenminister des Landes Bayern Günther Beckstein ist der Ansicht, dass „Cross-Border-Leasing“ hart an der Grenze zur Legalität stünde.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst folgende
Anfrage