904/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend das Verhalten von PädagogInnen in Bundesschulen"

Im Dezember 2008 wurde der Fahrplan der ÖBB und somit auch jener auf der Schnellbahnlinie S2 geändert.

Die beabsichtigten Änderungen im Fahrplan führten bereits nach dem Bekanntwerden der ÖBB-Pläne zu massiven Unzufriedenheitsäußerungen der PendlerInnen und der SchülerInnen. Am 20. November 2008 wurde ein Runder Tisch" im Bundesschulzentrum Mistelbach, an dem Vertreter der SchülerInnen, Direktoren, der Bürgermeister der Stadt Mistelbach und der ÖBB teilnahmen, abgehalten.

Im Zuge dieser Besprechung wurde seitens der ÖBB Vertreter eine Lösung der von den Schülervertretern angeführten Probleme - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Unternehmensleitung - zugesagt.

Trotz dieser Zusage wurde am 25. November eine Kundgebung/Demonstration - organisiert durch die Schülerunion - gegen die Änderungen im Fahrplan durchgeführt.

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass das Kundgebungsrecht keinesfalls angezweifelt wird.

Im Vorfeld, während und nach der Demonstration gab es einige Ereignisse, die einer Aufklärung bedürfen.

So ist es bis dato nicht klar, wer diese Veranstaltung aus schulischer Sicht genehmigt hat. Ebenso unklar ist, ob es eine Befassung des Schulgemeinschaftsausschusses gegeben hat und ob und in welcher Form die Aufsichtspflicht seitens der PädagogInnen für die schulpflichtigen SchülerInnen während der Kundgebungszeit (9:00 Uhr bis 11:00 Uhr = Unterrichtszeit) sichergestellt wurde.

Klärungsbedürftig ist auch, ob und in welcher Form die Abwesenheitszeit entschuldigt wurde.

Es gibt Vermutungen, dass die Schülerinnen und Schüler von Politikern und Funktionären - die auch im Direktorenkreis zu finden sind - politisch instrumentalisiert wurden.

Es gibt weiters auch Hinweise, dass jene Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Kundgebung teilnehmen wollten, vom Lehrpersonal dazu veranlasst wurden weil angeblich ein Verbleib in den Schulen nicht möglich war.

Dass die Schülerunion die Demonstration organisierte, rundet die optische Schieflage ab und verstärkt das Bild der politischen Instrumentalisierung der Schülerinnen und Schüler.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.  Ist eine derartige Kundgebung während der Unterrichtszeit erlaubt?

2.            Wenn ja, ist eine derartige Kundgebung während der Unterrichtszeit genehmigungspflichtig?

3.            Wenn ja, welche Schulbehörde muss eine derartige Kundgebung genehmigen?

4.            In welcher Form wurde die zuständige Behörde über die Kundgebung informiert?

5.            In welcher Form wurde die Genehmigung für diese Kundgebung erteilt?

6.            Ist die Einbindung des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA) vor der Genehmigung einer derartigen Kundgebung erforderlich?

7.            Wenn ja, wann und in welcher Form wurde der SGA über die beabsichtigte Kundgebung informiert?

8.            In welcher Form hat der SGA zu dieser Kundgebung Stellung genommen bzw. hat der SGA dieser Kundgebung zugestimmt?

9.            War während der Kundgebung eine lückenlose Aufsicht schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler sichergestellt?

10.    Wenn ja, in welcher Form konnte diese Aufsicht sichergestellt werden, wenn tausende Kundgebungsteilnehmer an mehreren Orten gleichzeitig zur Kundgebung angetreten sind?

11.    Kann es sein, dass SchülerInnen, die nicht an der Kundgebung teilnehmen wollten, von Pädagoginnen aufgefordert wurden, an der Kundgebung teilzunehmen, weil ein Verbleib in der Schule nicht möglich war?

12.    Wann und in welcher Form wurde am Tag der Kundgebung der Unterricht fortgesetzt?

13.    Sind alle SchülerInnen nach der Kundgebung wieder zum Unterricht zurückgekehrt?

14.    Mit welcher Begründung wurde das Fernbleiben vom Unterricht entschuldigt?

15.    Sollte es im Zuge der Genehmigung und Abwicklung zu Pflichtverletzungen und oder Versäumnissen von PädagogInnen gekommen sein, muss sichergestellt werden, dass derartige Verfehlungen in Zukunft nicht mehr vorkommen. Welche Maßnahmen werden bzw. wurden bereits getroffen?

16.    Wird es eine disziplinäre Überprüfung dieser Angelegenheit geben?