906/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Ursula Haubner, Rainer Widmann

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend islamischen Religionsunterricht in Österreich

 

Aufgrund einer jüngst durchgeführten Umfrage im Rahmen einer Dissertation sind alarmierende Daten betreffend die Einstellung und Ausbildung islamischer Religionslehrer an österreichischen Schulen bekannt geworden. So lehnen 14,7% der an österreichischen Schulen tätigen islamischen Religionslehrer die österreichische Verfassung ab, 13,9% halten die Teilnahme an Wahlen für nicht mit dem Islam vereinbar und 28,4% sehen einen Widerspruch darin, gleichzeitig Moslem und Europäer zu sein. 27% lehnen die UN- Menschenrechtserklärung ab, "weil sie sich mit dem Islam nicht vereinbaren lässt“. 18,2% halten die Todesstrafe bei Apostasie (Abfall vom Islam) für gerechtfertigt, 8,5% haben Verständnis dafür, wenn Gewalt zur Verbreitung des Islam angewendet wird.

Laut Angaben der Islamischen Religionsgemeinschaft sind rund 350 Islam-Lehrerinnen und Lehrer an ca. 2.700 Standorten in ganz Österreich tätig. Wien hat einen Anteil von 7,8% muslimischer Bevölkerung (Volkszählung 2001 rund 122.000 Personen), an 265 Standorten in Wien findet Islamunterricht statt. Dort werden 9.750 Kinder von 79 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Außerdem gibt es 49 AHS und BMHS mit rund 2.260 Schülerinnen und Schüler mit 18 Lehrerinnen und Lehrer.

Entsprechend dem Religionsunterrichtsgesetz werden Religionslehrer an den öffentlichen Schulen, an denen Religionsunterricht Pflichtgegenstand ist, entweder von den Gebietskörperschaften angestellt oder von der betreffend gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft bestellt. Die Anzahl der Lehrerstellen im öffentlichen Dienst bestimmt die Gebietskörperschaft auf Antrag der zuständigen kirchlichen (religionsgesellschaftlichen) Behörde. Alle Religionslehrer unterstehen in der Ausübung ihrer Lehrtätigkeit den schulrechtlichen Vorschriften.

Gemäß Bundes-Schulaufsichtsgesetz hat der zuständige Bundesminister durch allgemeine Weisung nähere Bestimmungen über die Durchführung der Schulinspektion nach den Erfordernissen einer möglichst wirksamen Aufsicht über die betreffenden Schulen und einer entsprechenden Beratung der Lehrer (insbesondere in den ersten Jahren ihrer Lehrtätigkeit) zu erlassen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

  1. Wie viele islamische Religionslehrer sind österreichweit insgesamt von den Gebietskörperschaften derzeit angestellt?
  2. Welche formalen Anforderungen sind mit den Anträgen zur Festlegung der Anzahl an Lehrerstellen gemäß Religionsunterrichtsgesetz für die kirchlichen (religionsgesellschaftlichen) Behörden verbunden und wie erfolgt deren Überprüfung?
  3. Wird in den Anträgen explizit auf die Notwendigkeit pädagogischer Eignung und Verfassungskonformität der Inhalte des islamischen Religionsunterrichts hingewiesen?
    1. Wenn ja, welche Nachweise sind von Seiten der Antragsteller dafür zu erbringen und wie werden diese Überprüft?
    2. Wenn nein, auf welche Art holen die Gebietskörperschaften die notwendigen Informationen betreffend die Eignung der Religionslehrer ein?
  4. Wie viele Anträge auf Lehrerstellen gemäß Religionsunterrichtsgesetz wurden in den letzten 10 Jahren von der islamischen Religionsgemeinschaft gestellt?
    1. Wie viele davon wurden angenommen, wie viele abgelehnt?
    2. Was waren die Hauptgründe für die Ablehnungen?
  5. Auf wie viele Standorte verteilen sich die islamischen Religionslehrer?
  6. Welche sind die zehn Standorte mit dem höchsten Anteil an islamischen Religionslehrern in Österreich? (bitte in Prozent und absoluten Zahlen)?
  7. Welche sind die zehn Standorte mit dem höchsten Anteil an von islamischen Religionslehrern unterrichteten Schülerinnen und Schüler bzw. Kindergartenkindern in Österreich? (bitte in Prozent und absoluten Zahlen)?
  8. Wie hoch ist der Anteil an islamischen Religionslehrern in den einzelnen politischen Bezirken insgesamt im Vergleich zu jenen der anderen anerkannten Religionsgemeinschaften? (Angaben bitte in Prozent und absoluten Zahlen)
  9. Wie hoch ist die Anzahl der von islamischen Religionslehrern unterrichteten Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Schultypen in Österreich insgesamt im Vergleich zu jenen der anderen anerkannten Religionsgemeinschaften? (bitte in Prozent und absoluten Zahlen)
  10. Wie hoch ist der Anteil an islamischen Religionslehrern in den verschiedenen Schultypen und insgesamt in Österreich im Vergleich zu jenen der anderen anerkannten Religionsgemeinschaften? (bitte in Prozent und absoluten Zahlen)
  11. Wie hoch war der Kostenanteil des Bundes für die islamischen Religionslehrer insgesamt für das Jahr 2008?
  12. Wie entwickelte sich der Kostenanteil des Bundes für die islamischen Religionslehrer im Vergleich zu den anderen anerkannten Religionsgemeinschaften in den letzten zehn Jahren? (bitte pro Jahr in Prozent und absoluten Zahlen)
  13. Wie hoch ist die Zahl der Schulinspektoren für den islamischen Religionsunterricht bundesweit?
  14. Welches Anforderungsprofil müssen Schulinspektoren für den islamischen Religionsunterricht erfüllen?
  15. Sind von Seiten Ihres Ressorts gesonderte Weisungen bezüglich der Schulinspektion für den islamischen Religionsunterrichts ergangen?
    1. Wenn ja, welcher Art waren die Weisungen und welche Ziele wurden damit verfolgt?
    2. Wenn nein, halten Sie das Fehlen solcher gesonderten Weisungen unter Berücksichtigung der o. a. jüngsten Erkenntnissen betreffend die islamischen Religionslehrer mit den Erfordernissen des Bundes-Schulaufsichtsgesetz konform, eine möglichst wirksame Schulaufsicht durchzuführen?
  16. Wurden im Rahmen etwaiger Weisungen die Schulinspektoren für den islamischen Religionsunterricht angehalten, die Verfassungskonformität des islamischen Religionsunterrichts zu überprüfen?
    1. Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachten die Überprüfungen und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
    2. Wenn nein, auf welche Art und Weise wurde bzw. wird von Seiten Ihres Ressorts die Verfassungskonformität des islamischen Religionsunterrichts in Österreich sichergestellt?