907/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Jakob Auer,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend verpflichtende Standardausstattung von neuen Kraftfahrzeugen mit einem Handfeuerlöscher

Im vergangenen Jahr wurden die Feuerwehren in Oberösterreich 329 mal zu einem Kraftfahrzeugbrand gerufen. Wenn sich die Fahrzeug-Insassen nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen können, kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu schwersten, oft auch tödlichen Verletzungen. Seit Jahren verlangt unter anderem auch der ÖAMTC das verpflichtende Mitführen eines Handfeuerlöschers bzw. den serien- mäßigen Einbau von automatischen Löschsystemen im Fahrzeug wie es etwa im Motorsport seit langem üblich ist. Mit einem Feuerlöscher im Auto könnten viele Brände zumindest so lange eingedämmt werden bis professionelle Hilfe zur Stelle ist. Der ÖAMTC schätzt sogar, dass über 90 Prozent der Fahrzeugbrände durch das Mitführen eines Handfeuerlöschers vermieden bzw. die Folgen minimiert werden könnten.

Im Sinne einer umfassenden Verkehrssicherheit und abgesehen von den mensch­lichen Tragödien, die durch solche Unfälle entstehen, verursachen Fahrzeugbrände sehr hohe Unfallkosten. Ein Umfrage des ÖAMTC vor rund zwei Jahren hat ergeben, dass zwei Drittel der befragten PKW-Lenker eine gesetzliche Verpflichtung zum Mitführen eines Feuerlöscher befürworten würden. Erst jeder fünfte KFZ-Lenker hat bis jetzt freiwillig einen Feuerlöscher im Auto.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.              Ist Ihnen die oben genannte Problematik von Fahrzeugbränden bekannt?

2.              Welche Initiativen werden Sie setzen, um die schweren Unfallfolgen bei Fahrzeugbränden in Zukunft zu minimieren?


3.              In Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Russland und in der Türkei ist das Mitführen eines Feuerlöschers Pflicht, in Dänemark, Norwegen und Schweden wird es empfohlen. Sehen Sie auch in Österreich die Notwendigkeit bzw. die Möglichkeit für eine gesetzlich verpflichtende Regelung zum Mitführen eines Handfeuerlöschers im Auto?

     Wenn ja, in welchem Zeitraum?

     Wenn nein, warum nicht?

4.       Welche Möglichkeiten sehen Sie, um etwa bei Neuwagen die Ausstattung mit einem Handfeuerlöscher bzw. dem Einbau eines automatischen Löschsystems durch eine Initiative der EU-Kommission europaweit gesetzlich zu regeln?

5.       Sehen Sie zudem die Möglichkeit zwecks sachgemäßer Bedienung des Handfeuerlöschers eine Löschausbildung im Rahmen der Fahrschulausbildung gemeinsam mit den Feuerwehren durchzuführen?

     Wenn ja, wann kann diese eingeführt werden?

     Wenn nein, warum nicht?