961/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Umgang mit der deutschen Sprache

 

 

Gemäß österreichischer Bundesverfassung ist die „deutsche Sprache […], unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.“ (B-VG Art 8 Abs 1) Darüber hinaus heißt es: „Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.“ (B-VG Art 8 Abs 2) Und die Verfassungsrechtslehre befindet: „Alle Anordnungen der Staatsorgane sind in deutscher Sprache zu treffen, der amtliche Verkehr hat in Deutsch zu erfolgen.“ (Heinz Mayer, Das Österreichische Bundes-Verfassungsrecht. Kurzkommentar, Wien 2002, S. 13)

 

Es befremdet daher, wenn bekannt wird, dass sich die Beamtenschaft im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten offensichtlich über die oben zitierte Verfassungsbestimmung hinsichtlich des Gebrauchs der deutschen Sprache hinwegsetzt. Umso mehr, als die österreichische Bundesverfassung vorsieht, dass „die gesamte staatliche Verwaltung […] nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden [darf].“ (B-VG Art 18 Abs 1)

 

Geradezu grotesk mutet es aber an, wenn sich der Minister selbst im Schriftverkehr mit seinem bundesdeutschen Amtskollegen der englischen Sprache bedient.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

 

 


Anfrage

 

 

1.      Teilen Sie die Meinung, dass der Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes, der Deutsch als Staatssprache der Republik normiert, auch für Ihr Bundesministerium gilt?

Wenn nein, warum nicht?

 

2.      Folgen Sie der Auffassung der Verfassungsrechtslehre, alle Anordnungen der Staatsorgane seien in deutscher Sprache zu treffen, der amtliche Verkehr habe in Deutsch zu erfolgen?

Wenn nein, warum nicht?

 

3.      Ist es richtig, dass der „amtliche Verkehr“ ihres Bundesministeriums in Rundschreiben trotz Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes ausschließlich in englischer Sprache erfolgt?

Falls ja, wie begründen Sie dies?

 

4.      Ist es richtig, dass Sie mit ihrem deutschen Amtskollegen, Bundesminister Frank-Walter Steinmeier, in englischer Sprache korrespondieren?

Wenn ja, halten Sie es – unbeschadet der bereits zitierten bundesverfassungsgesetzlichen Vorschrift – für sinnvoll und vor allem für ein Zeichen guter zwischenstaatlicher Beziehungen, mit dem Bundesminister eines benachbarten und befreundeten Landes nicht in der gemeinsamen Muttersprache zu korrespondieren?