972/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

 

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Schutzmaßnahmen und Rechtsstellung der Lehrerschaft

 

Eine österreichweit durchgeführte Studie der Psychotherapeutin Rotraud Perner und des Wirtschaftspsychologen Michael Benesch, welche am 07.02.2009 vorgestellt wurde, stellt fest, dass immer mehr Lehrer psychischer oder körperlicher Gewalt durch ihre Schüler ausgesetzt sind. Jeder achte Lehrer ist demnach Schüler-Gewalt ausgesetzt. Auch Verbalattacken auf Lehrer sind nach der Studie an der Tagesordnung: 80,9 % der Lehrer werden von Schüler in direkter Konfrontation provoziert, 48,2% werden beleidigt, 21,8 % werden bedroht und 3,7% werden via SMS bedroht. Besonders beunruhigend ist aber, dass 13,1 % der Lehrer körperlich attackiert werden. Gegenstände der Lehrer, von Mappen bis hin zum Auto, werden von den Zöglingen in 16,3 % der Fälle beschädigt, zerstört oder entwendet. Vor allem in den Hauptschulen ist das Problem manifest.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Fälle von Verbalattacken und Übergriffen gegen Lehrer wurden dem BMUKK in den Jahren 2003 bis 2008 zur Kenntnis gebracht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2.    Wie viele dieser Verbalattacken und Übergriffen gegen Lehrer wurden von Schülern nichtdeutscher Muttersprache  ausgeführt?

3.    Welche Ursachen sind aus Ihrer Sicht für die oben angeführten Verbalattacken und Übergriffen gegen Lehrer verantwortlich?

4.    Welche Maßnahmen hat das BMUKK bisher ergriffen, um die Lehrerschaft vor Verbalattacken und Übergriffen zu schützen?

5.   Welche Maßnahmen beabsichtigt das BMUKK in weiterer Folge zu ergreifen, um die Lehrerschaft vor Verbalattacken und Übergriffen zu schützen?

6.   Beabsichtigt das BMUKK die Sanktionsmöglichkeiten von Lehrern gegenüber Schülern auszuweiten, die ihre Pflichten iS des § 43 des Bundesgesetzes über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz 1986 - SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, nicht erfüllen bzw. darüber hinaus (auch strafrechtlich nicht relevante) Verbalattacken und Übergriffe gegen die Lehrer ausführen?

7.    Wenn ja, in welcher Art?