974/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend „Cross-Border-Leasing“ in den Zuständigkeitsbereichen der Ministerien

 

 

Bei dem so genannten „Cross-Border-Leasing (CBL)“ handelt es sich um das Leasen über staatliche Grenzen hinweg. Aus diesem Umstand heraus ergeben sich umstrittene steuerliche Vorteile für die Unternehmen. Zahlreiche Staaten, Verwaltungseinheiten und Unternehmen haben diese aus den USA stammende Praxis angewandt.

 

Nunmehr wird durch zahlreiche Experten festgestellt, dass das „Cross-Border-Leasing“ eine wirtschaftliche Belastung der Bürger darstellt, bedingt durch zahlreiche Einschränkungen und Genehmigungsvorbehalte der verschiedenen Verwaltungseinheiten. Bei vertragswidrigem Handeln wird der Vertragspartner schadenersatzpflichtig, um dieses zu vermeiden ist ein sehr kostenintensives Vertragscontrolling notwendig. Diese Folgekosten wurden aber bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigt.

 

Sogar der ehemalige Innenminister des Landes Bayern Günther Beckstein ist der Ansicht, dass „Cross-Border-Leasing“ hart an der Grenze zur Legalität stünde.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele CBL-Verträge oder ähnlich geartete Rechtsgeschäfte wurden im Verantwortungs- bzw. Zuständigkeitsbereich Ihres Ressorts abgeschlossen?
  2. Welche Unternehmen haben diese abgeschlossen?
  3. Wann wurden diese Verträge abgeschlossen?
  4. Mit wem wurden diese Verträge abgeschlossen?
  5. Welchen konkreten Inhalts sind diese Verträge?
  6. Welcher Vertragspartner trägt die Kosten für die Versicherung?
  7. Wie hoch sind die Kosten welche dadurch erwachsen?