1000/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

 

betreffend faktisches Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen

 

AsylwerberInnen sind gemäß den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen (3 Monate Verfahrensdauer) berechtigt, sich um eine Beschäftigungsbewilligung zu bewerben. Ein Erlass aus vom April 2004 (GZ: 435.006/6-II/7/04) sorgt jedoch dafür, dass tatsächlich außer im Rahmen von Kontingenten gemäß § 5 AuslBG (gemeint kurzfristige Beschäftigung im Tourismus und als ErntehelferInnen ) keinerlei Beschäftigung ausgeübt werden darf. Die Praxis zeigt, dass damit  dem Arbeitsmarkt nicht gedient ist. Vor allem aber schafft das für viele Betroffene (darunter zahlreiche LangzeitasylwerberInnen nach mehr als 5 Jahren Verfahrensdauer!) entwürdigende Umstände und eine in vielen Fällen erzwungene Abhängigkeit von der öffentlichen Hand (Grundversorgung).  

Zahlreiche PolitikerInnen aller Parteien und ExpertInnen (NGOs, UNHCR) haben das erkannt. Das UNHCR – Exekutiv – Komitee hat dazu festgestellt, dass für AsylwerberInnen nach 6 Monaten der Zugang zum Arbeitsmarkt geöffnet werden sollte. Dadurch können AsylwerberInnen von staatlicher Unterstützung unabhängig werden. Zuletzt erfolgte auf EU – Ebene ein Vorstoß für eine Lockerung bei der Beschäftigungsaufnahme für Asylsuchende. Dazu haben sie die EU – Parlamentarier Leichtfried (SPÖ) und Pirker (ÖVP) wie folgt am 5.1.2.2008 auf www.derstandard.at  geäußert: „Einig sind sich die beiden Abgeordneten in der Frage der Arbeitserlaubnis nach 6 Monaten. Dies sei auch im Sinn der Steuerzahlers, meinte Leichtfried.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


 

 

ANFRAGE:

 

1. Werden Sie den Erlass in diesem Punkt abändern, damit AsylwerberInnen künftig

auch außerhalb kurzfristiger Beschäftigung tätig sein können?

 

2. Wenn ja, wann?

 

3. Wenn nein, warum nicht?

 

4. Wie lange sollen AsylwerberInnen Ihrer Auffassung nach von unselbständiger

Erwerbsarbeit (außerhalb der kurzfristigen Beschäftigung) ausgeschlossen bleiben? 

 

 

5. Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Europäischen

Kommission, AsylwerberInnen einen effektiven Beschäftigungszugang nach 6

Monaten zu ermöglichen?