1003/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.02.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting
Der Bundesvoranschlag 2009 drückt gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Prioritäten aus. Die Fiskal- und Budgetpolitik hat einen sehr großen Einfluss auf die Verteilung von Ressourcen zwischen den Geschlechtern. Eine Analyse der Geschlechtergerechtigkeit des Budgets in Form von Gender Budgeting ist daher besonders wichtig.
Mit 1. Jänner 2009 wurde die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushaltswesen als Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert. Gem. Art. 13 Abs. 3 B-VG haben Bund, Länder und Gemeinden ab 2009 bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben („Gender Budgeting“).
Gender Budgeting stellt eine Analyse öffentlicher Haushalte im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Männer und Frauen dar und soll die Budgets und den Budgetprozess um die Geschlechterperspektive erweitern. Dadurch soll die Prioritätensetzung bei den Ausgaben und Einnahmen des Staates sichtbar gemacht werden. Aufbauend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen ergibt sich ein entsprechender Änderungsbedarf der Budgetpolitik im Sinne einer Gender Ausrichtung.
In diesem Zusammenhang ist es von Interesse, mit welchen Instrumenten, Verfahren und Ressourcen Gender Budgeting von der Regierung umgesetzt wird. Darüber hinaus ist es wichtig zu sehen, welche budgetären Prioritäten aufgrund der Anwendung von Gender Budgeting verändert wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: