1005/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting

 

Der Bundesvoranschlag 2009 drückt gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Prioritäten aus. Die Fiskal- und Budgetpolitik hat einen sehr großen Einfluss auf die Verteilung von Ressourcen zwischen den Geschlechtern. Eine Analyse der Geschlechtergerechtigkeit des Budgets in Form von Gender Budgeting ist daher besonders wichtig.

 

Mit 1. Jänner 2009 wurde die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushaltswesen als Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert. Gem. Art. 13 Abs. 3 B-VG haben Bund, Länder und Gemeinden ab 2009 bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben („Gender Budgeting“).

 

Gender Budgeting stellt eine Analyse öffentlicher Haushalte im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Männer und Frauen dar und soll die Budgets und den Budgetprozess um die Geschlechterperspektive erweitern. Dadurch soll die Prioritätensetzung bei den Ausgaben und Einnahmen des Staates sichtbar gemacht werden. Aufbauend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen ergibt sich ein entsprechender Änderungsbedarf der Budgetpolitik im Sinne einer Gender Ausrichtung.

 

In diesem Zusammenhang ist es von Interesse, mit welchen Instrumenten, Verfahren und Ressourcen Gender Budgeting von der Regierung umgesetzt wird. Darüber hinaus ist es wichtig zu sehen, welche budgetären Prioritäten aufgrund der Anwendung von Gender Budgeting verändert wurden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 


ANFRAGE:

 

 

  1. Welche Ressourcen gibt es für die Durchführung von Gender Budgeting in personeller und finanzieller Hinsicht in Ihrem Ressort? Ist an eine Ausweitung dieser Ressourcen gedacht?

  2. Die tatsächliche Umsetzung von Gender Budgeting bedeutet einen tiefgreifenden Wandel in der Verwaltungskultur und –praxis. Punktuelle Maßnahmen sind daher keineswegs ausreichend. Welche Abteilung in Ihrem Ressort ist für die strategische Planung und systematische Umsetzung von Gender Budgeting in der Bundesverwaltung zuständig? Wie viel Personal und finanzielle Ressourcen stehen dieser Verwaltungseinheit für die Umsetzung von Gender Budgeting zur Verfügung?

 

  1. Wird externe fachliche Expertise (Fach-, Gender oder HaushaltsexpertInnen) für die Durchführung einer Gender Budgeting Analyse im Rahmen der Erstellung des Budgetvoranschlags 2009 in Ihrem Ressort beigezogen? Falls ja, welche ExpertInnen sind das?

  2. Werden NGO’s bzw. zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erstellung der „Genderaspekte des Budgets“ bzw. beim Gender Budgeting Prozess miteinbezogen? Wenn ja, welche NGO’s sind das?

  3. Wird darauf geachtet, dass die Präsentation des Budget-Bundesvoranschlags 2009 in einer für alle StaatsbürgerInnen nachvollziehbaren Form erfolgt?

  4. Werden im Rahmen des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2009 Ausgaben analysiert, die explizit auf Gleichstellung ausgerichtet sind wie zB Mittel für Frauenförderung?

 

  1. Werden im Rahmen des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2009 allgemeine, nicht speziell auf Gleichstellung orientierte, Ausgaben analysiert, die eine offensichtliche oder möglicherweise gleichstellungsrelevante Wirkung haben und wenn ja, welche Ausgaben waren das in IhremRessort?

 

  1. Werden im Rahmen des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2009 Staatseinnahmen analysiert, die eine offensichtliche oder möglicherweise gleichstellungsrelevante Wirkung haben und wenn ja, welche Ausgaben waren das? Welche Maßnahmen werden getroffen, um hinkünftig eine systematische Gleichstellungswirkungsanalyse von Staatseinnahmen und deren Reformen sicherzustellen?

 

  1. Wie groß ist der prozentuelle Anteil der analysierten Budgetbereiche (getrennt nach Ausgaben und Einnahmen) für das Gender Budgeting bzw. für die „Genderaspekte des Budgets“ in Ihrem Ressort gemessen an den Gesamtausgaben bzw. –einnahmen Ihres Ressorts?

 

  1. Ist die bestehende Datenlage für die Erstellung des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ ausreichend? Haben geschlechtsspezifische, empirische Daten gefehlt? Falls ja, welche Maßnahmen zur verbesserten geschlechterdifferenzierten Datenerhebung ergeben sich daraus und welche konkreten Schritte werden zur Verbesserung der Datenlage gesetzt?

 

  1. Welche gleichstellungspolitischen Ziele werden mit dem Bundesvoranschlag 2009 verfolgt und innerhalb welchen Zeitraums werden diese Gleichstellungsziele wirksam werden? Anhand welcher Indikatoren wird die Erreichung der Ziele gemessen bzw. überprüft?

  2. Welche Auswirkungen des Bundesvoranschlags 2009 auf Männer und Frauen wurden anhand des Gender Budgeting Prozesses bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ sichtbar? Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieser Erkenntnisse gesetzt?

  3. Welche Handlungskonsequenzen wurden aus den Ergebnissen der Wirkungsanalyse des Gender Budgeting Prozesses bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ beim Bundesvoranschlag 2009 gezogen?

 

  1. Kam es aufgrund der Ergebnisse des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ zu einer Veränderung der budgetären Prioritäten? Wenn ja, welche Veränderungen waren das konkret und welchem prozentuellen Anteil am Gesamtbudget haben diese Veränderungen entsprochen?

 

  1. Nunmehr werden auf Bundesebene bereits seit Jahren vereinzelte Pilotprojekte von in der Regel geringem Umfang durchgeführt. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um Gender Budgeting Analysen mittelfristig als systematischen Bestandteil des Verwaltungshandelns umzusetzen und den Großteil des Budgets in die Analysen einzubeziehen?

 

  1. Bislang gibt es an keiner universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung einen Lehrstuhl zu feministischer Ökonomie bzw. zur Förderung der dringend nötigen Forschung zu Gender Budgeting. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um dieses große Forschungsdefizit systematisch zu verringern? Welche finanziellen Mittel werden für die Förderung dieses Forschungsbereiches zur Verfügung gestellt?

 

  1. Bereits vor Jahren gab es von zivilgesellschaftlicher Seite die Forderung zur Einrichtung eines Gender-Budget-Forums mit breiter öffentlicher Beteiligung (Zivilgesellschaft und WissenschafterInnen) zur Steuerung und Begleitung des Umsetzungsprozesses, um dessen Transparenz und Partizipation im Sinne von Good Governance zu fördern. Welche Schritte wurden diesbezüglich unternommen?

 

  1. Für Gender Budgeting ist Öffentlichkeit und breite Diskussion der budgetpolitischen Prioritäten von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist eine verständliche Darstellung des Budgets wesentlich. Welche Maßnahmen werden getroffen um die budgetpolitische Diskussion und insbesonders die gleichstellungspolitischen Wirkungen des Budgets einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

 

  1. Der Verfassungsauftrag gemäß Art. 13(3) umfasst auch die ausgegliederten Institutionen und nachgeordneten Dienststellen. Welche Schritte werden gesetzt, um eine systematische Integration von Gender Budgeting in diesen Organisationen sicherzustellen?