1015/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

 

betreffend dem Umgang der Republik Österreich mit den Beneš-Dekreten und AVNOJ-Beschlüssen.

 

 

 

Angeblich ist die EU auch eine „Wertegemeinschaft“, in der die Menschenrechte garantiert sind. Wenn es aber um deren konkrete Umsetzung geht, bleibt es häufig bloß bei Lippenbekenntnissen.

 

Das beweisen zwei markante Beispiele:

Die Beneš-Dekrete in Tschechien und der Slowakei sowie die AVNOJ-Beschlüsse in Slowenien führten in der Vergangenheit zur massenhaften Ermordung, Vertreibung und Enteignung deutscher und ungarischer Minderheiten.

Diese Rechtsakte sind völkerrechtswidrig und verletzen zweifelsfrei die Menschenrechte. Die Vertriebenenorganisationen betonten immer wieder die Notwendigkeit der Aufhebung der Vertreibungsgesetze. Trotzdem sind diese noch immer in Kraft oder wirken diskriminierend nach. Im April 2002 wurden die Beneš-Dekrete per Parlamentsbeschluß sogar kurzerhand für „unantastbar“ erklärt.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Halten Sie die Beneš-Dekrete in Tschechien und der Slowakei, sowie die AVNOJ-Gesetze in Slowenien mit der sogenannten „europäischen Wertegemeinschaft“ für vereinbar?

 

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um endlich die Durchsetzung der Menschenrechte in Prag, Preßburg und Laibach zu erreichen?