1015/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kurzmann
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend dem Umgang der Republik Österreich mit den Beneš-Dekreten und AVNOJ-Beschlüssen.
Angeblich ist die EU auch eine „Wertegemeinschaft“, in der die Menschenrechte garantiert sind. Wenn es aber um deren konkrete Umsetzung geht, bleibt es häufig bloß bei Lippenbekenntnissen.
Das beweisen zwei markante Beispiele:
Die Beneš-Dekrete in Tschechien und der Slowakei sowie die AVNOJ-Beschlüsse in Slowenien führten in der Vergangenheit zur massenhaften Ermordung, Vertreibung und Enteignung deutscher und ungarischer Minderheiten.
Diese Rechtsakte sind völkerrechtswidrig und verletzen zweifelsfrei die Menschenrechte. Die Vertriebenenorganisationen betonten immer wieder die Notwendigkeit der Aufhebung der Vertreibungsgesetze. Trotzdem sind diese noch immer in Kraft oder wirken diskriminierend nach. Im April 2002 wurden die Beneš-Dekrete per Parlamentsbeschluß sogar kurzerhand für „unantastbar“ erklärt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage: