1031/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Heil Hitler Rufe für FPÖ-Strache

 

Am Freitag den 13.2.2009 hat die FPÖ eine Wahlkampfveranstaltung im Zuge der Salzburger Landtagswahlen in Faistenau im Pongau abgehalten. Als Wahlkämpfer war auch der Bundesparteiobmann der FPÖ, Heinz-Christian Strache, der von einem Kamerateam des ORF Magazin Report begleitet wurde, anwesend.
 
Der Bericht wurde im Report am 17.2.2009 ausgestrahlt. In der Reportage ist deutlich zu hören, wie Veranstaltungsteilnehmer den FP-Obmann unter anderem mit "Heil Hitler"-Rufen empfangen haben. Es ist davon auszugehen, dass „Heil Hitler“-Rufe jedenfalls einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz darstellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 
1.      Hat es im zitierten Fall eine Anzeige des Veranstalters FPÖ nach dem Verbotsgesetz gegeben?
 
2.      Wurden im zitierten Fall Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz eingeleitet?
 
3.      Wenn ja gegen wen?
 
4.      Wenn, nein warum nicht?
 
5.      Waren VertreterInnen der österreichischen Exekutive bei dieser Veranstaltung dienstlich vor Ort?
 
6.      Wurden die „Heil Hitler“-Rufe durch Exekutivbeamte wahrgenommen?
 
7.      Welche Amtshandlungen durch die Exekutive hat es bezüglich der zitierten „Heil Hitler“-Rufe gegeben?
 
8.      Haben Verantwortliche des Veranstalters FPÖ von anwesenden Exekutivbeamten Amtshandlungen zur Ausforschung oder Wegweisung des Rufers verlangt?
 
9.      Wenn ja, wie haben allenfalls anwesenden Exekutivbeamten auf dieses Verlangen reagiert?