1038/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Blaulicht-Verkauf an Private

 

 

 

 

§ 26 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung legt fest:

„Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht und mit Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden verschieden hohen Tönen ausgestattet sind, dürfen diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes verwenden. Außerdem dürfen die angeführten Signale soweit als notwendig nur noch zur Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche oder sonstige Staatsakte sowie in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen verwendet werden. Die Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht dürfen aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am Ort der Hilfeleistung oder des sonstigen Einsatzes oder bei einer behördlich vorgeschriebenen Transportbegleitung verwendet werden.“

 

Trotz dieser sehr eingeschränkten gesetzlichen Regelung zum Führen von Blaulicht, wird Blaulicht beispielsweise immer wieder in Tankstellen-Shops oder im Internet zum Kauf angeboten.

 

Ist der Kauf eines Blaulichts zwar erlaubt, so darf es in der Öffentlichkeit jedoch nicht verwendet werden. Kürzlich mussten sich aber mehrere Jugendliche vor dem Landesgericht Leoben verantworten, weil sie u.a. mit Hilfe von einem im Internet erworbenen Blaulicht Lenker angehalten und abgestraft hatten.

U.a. als Reaktion darauf will die OMV nun das Blaulicht in ihren Tankstellen-Shops aus dem Sortiment nehmen.

 

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende


 

 

Anfrage

 

 

1.      Wie viele Privatpersonen besitzen nach Schätzungen ein Blaulicht?

 

2.      Wie viele Anzeigen gegen die illegale Verwendung eines Blaulichts hat es in den letzten 5 Jahren gegeben?

 

3.      Wie viele Personen wurden von illegalen Kontrolloren unter illegaler Verwendung eines Blaulichtes abgestraft und damit finanziell geschädigt?

 

4.      Wie viele Anzeigen gegen Personen, die unter illegaler Verwendung eines Blaulichts Verkehrsübertretungen begangen haben, hat es in den letzten 5 Jahren gegeben?

 

5.      Sind die an Privatpersonen verkauften Blaulichter ident mit jenen, die beispielsweise von der Polizei verwendet werden?

 

6.      Wenn nein, inwiefern unterscheiden sich die laut StVO erlaubten Blaulichter von jenen, die an Privatpersonen verkauft werden?

 

7.      Wenn ja, wie hoch ist im Schnitt der Preis für ein von einer Privatperson käuflichen Blaulicht und wie hoch sind die Kosten pro „offiziellem“ Blaulicht?

 

8.      Welche Folgen gibt es für Personen, die Blaulicht illegal verwenden?

 

9.      Wie viele Anzeigen hat es jeweils in den letzten 5 Jahren gegeben, weil Blaulicht von Einsatzfahrzeugen verwendet wurde, obwohl dies in keinster Weise erforderlich war?