1045/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Unterrichtsverbot für Islam-Lehrer

 

Die APA251 vom 12.Februar 2009 besagt:

„Islam-Lehrer: Erstes Unterrichtsverbot für Religionslehrer in Wien 1

Utl.: Lehrer soll nach antisemitischen Äußerungen nicht mehr

      unterrichten dürfen - "Gefahr im Verzug" ermöglicht Entzug der

      Unterrichtserlaubnis =

   Wien (APA) - Kurz nach Veröffentlichung der umstrittenen Studie über das Demokratieverständnis von islamischen Religionslehrer gibt es nun erste Konsequenzen für einen Pädagogen. Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) hat am Donnerstag den Wiener Stadtschulrat aufgefordert, wegen "Gefahr im Verzug" ein Unterrichtsverbot gegen jenen Islam-Lehrer auszusprechen, der Mitte Februar an der Kooperativen Mittelschule (KMS) Brüßlgasse in Wien-Ottakring antisemitische Flugblätter an seine Schüler verteilt haben soll.

 

   Schmieds Begründung: Der Lehrer soll seine Schüler aufgefordert haben, bei den auf der Liste festgehaltenen internationalen Unternehmen nicht einzukaufen, da diese "jüdisch" seien. Diese Aufforderung widerspreche den Wertvorstellungen, die für alle österreichischen Schulen - auch den Religionsunterricht – laut Bundesverfassung festgeschrieben sind.

 

   Prinzipiell können Religionslehrer in Österreich nur von der jeweiligen Glaubensgemeinschaft für den Religionsunterricht nominiert und wieder abberufen werden. Im Religionsgesetz sei allerdings, so Schmieds Argumentation, auch festgeschrieben, dass Religionslehrer in der Ausübung ihrer Lehrtätigkeit den allgemeinen staatlichen

schulrechtlichen Vorschriften unterliegen. Da der Verbleib des Pädagogen in der Schule laut Schmied "schwere Schädigungen der Interessen der Schule und der Schüler" mit sich brächte, könne ihm gemäß § 3 Abs. 3 des Religionsunterrichtsgesetzes die Unterrichtserlaubnis entzogen werden.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

1.     Hat dieser die Österreichische Staatsbürgerschaft?

2.     Wenn ja, seit wann?

3.     Wenn ja, wie lange war er bis zur Verleihung der Staatsbürgerschaft in Österreich aufhältig?

4.     Wenn ja, welche hatte er davor?

5.     Wie lange ist er bereits in Österreich aufhältig?

6.     Ermittelt das BVT gegen ihn?

7.     Wenn ja, seit wann?

8.     Wer hat die Ermittlungen veranlasst?

9.     Wenn nein, warum nicht?

10. Ist ihnen bekannt, ob eine andere Behörde gegen den Lehrer ermittelt?

11. Wenn er kein österreichischer Staatsbürger ist, wird es zu einer Ausweisung kommen?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wie viele Islam-Lehrer in Österreich haben die österreichische Staatsbürgerschaft?

14. Welche Staatsbürgerschaften besitzen die anderen Islam-Lehrer?

15. Gegen wie viele Islam-Lehrer wird ermittelt?