1073/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Lipitsch
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend
die Kosten von Freifahrten an Wochenenden für SchülerInnen in
Internaten und
Lehrwerkstätten
Das
Familienlastenausgleichsgesetz sieht für SchülerInnen, die für
Zwecke des Schulbesuchs
in einem Internat
(bzw. in einem Zweitwohnsitz am Schulort oder in dessen Nähe)
untergebracht sind, einen Kostenausgleich durch Gewährung einer pauschalen
Schulfahrtbeihilfe auf Basis einer Antragstellung beim den zuständigen
Finanzämtern vor.
Tatsache ist, dass die Heimfahrtsbeihilfe, abhängig von der Entfernung des
Hauptwohnsitzes
zum Internatswohnsitz, zwischen € 19.- und € 58.- monatlich
beträgt und somit in manchen
Fällen nicht einmal die Kosten einer einzige Heimfahrt deckt. Es
widerspricht unserem
Gerechtigkeitsempfinden, dass bei
SchülerInnen, denen eine tägliche Hin- und Rückfahrt vom
Wohnort zum Ausbildungsort aufgrund zu großer räumlicher
Entfernung ohnehin
verunmöglicht wird und deren Familienleben damit maßgeblich eingeschränkt
ist, im
Gegensatz zu jenen, denen bei
täglicher Heimfahrt die Schülerfreifahrt zugestanden wird, ein
anderer Rechtsmaßstab angewandt wird.
Das BMWA
lehnte mit 988/AB in der XXIII. GGP eine Gleichbehandlung der täglich
mit den
wöchentlich
heimfahrenden SchülerInnen u.a. mit der Begründung ab, dass
letztgenannte
Gruppe nicht die erforderliche Regelmäßigkeit wie bei einem
Schulbesuch aufweise. Auf
Basis vieler Gespräche mit Betroffenen müssen wir dieser Ansicht
entgegenhalten, dass das
Gros der InternatsschülerInnen die in
der Regel ohnehin 5 Tage pro Woche umfassenden und
zumeist nicht ganz freiwillig gewählten Aufenthalte an diesen
Internatsstandorten an
jedem
Wochenende
bereitwillig mit einem Aufenthalt bei der Familie im Heimatort tauschen
würden, sofern die Fahrtkosten zur Gänze gedeckt wären. Die
Lebensumstände in Internaten
gleichen bekanntlich nicht unbedingt jenen in Hotels der gehobenen Kategorie,
sodass in den
überwiegenden Fällen die Schülerfreifahrt auch tatsächlich
regelmäßige, d.h. wöchentliche
Heimfahrten zur Folge hätte.
Dass viele
Heime an Wochenenden geschlossen sind und SchülerInnen folglich zur
Heimfahrt
auf zum
überwiegenden Teil eigene Kosten gezwungen werden, verschärft die
Problematik
zudem massiv.
Dass die
Ausstellung einer variablen Zeitkarte aus (abrechnungs)technischen Gründen
nicht
möglich ist,
wird zur Kenntnis genommen.
Als
kostendämpfende Alternativvariante könnte jedoch auf Basis einer
monatlichen
Rechnungslegung
durch die SchülerInnen auch die Refundierung der tatsächlich
angefallenen
Fahrtkosten aus dem Mitteln des FLAF angedacht werden.
Laut
Aussage von StS Marek im Rahmen des Familienausschusses vom 18.02. d.J. seien
derzeit keine
Budgetmittel für die hier geschilderten Maßnahmen vorhanden.
Aus diesen
Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an den zuständigen
Bundesminister
für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende
Anfrage:
1. In welcher
Höhe beliefen sich im Schuljahr 2007/08 bundesweit die Kosten für die
SchülerInnenfreifahrt?
2.
Wie vielen SchülerInnen im gesamten Bundesgebiet wurde im
Schuljahr 2007/08 eine
Freifahrt
gewährt?
3. Wie viele SchülerInnen besuchten im Schuljahr 2007/08 bundesweit ein Internat?
4.
In welcher
Höhe hätten sich bundesweit auf Basis aller InternatschülerInnen
im
Schuljahr 2007/08 die Kosten für wöchentliche Heimfahrten (Hin- und
Rückfahrt)
belaufen? Bitte um ca.-Berechnung und um
gesonderte Ausweisung der Ersparnis aller
derzeitigen Kosten, wie bspw. die Heimfahrtsbeihilfe!
5.
Begrüßen Sie die Einführung einer Freifahrt für
alle InternatsschülerInnen an
Wochenenden für
die Strecke vom Internatsort zum Wohnort und retour?
6.
Beabsichtigen Sie die notwendigen Mittel für die in Frage 5
angeführte Maßnahme im
Rahmen der Budgetverhandlungen
mit Nachdruck einzufordern?