1073/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Lipitsch
und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend die Kosten von Freifahrten an Wochenenden für SchülerInnen in Internaten und
Lehrwerkstätten

Das Familienlastenausgleichsgesetz sieht für SchülerInnen, die für Zwecke des Schulbesuchs
in einem Internat (bzw. in einem Zweitwohnsitz am Schulort oder in dessen Nähe)
untergebracht sind, einen Kostenausgleich durch Gewährung einer pauschalen
Schulfahrtbeihilfe auf Basis einer Antragstellung beim den zuständigen Finanzämtern vor.
Tatsache ist, dass die Heimfahrtsbeihilfe, abhängig von der Entfernung des Hauptwohnsitzes
zum Internatswohnsitz, zwischen € 19.- und € 58.- monatlich beträgt und somit in manchen
Fällen nicht einmal die Kosten einer einzige Heimfahrt deckt. Es widerspricht unserem
Gerechtigkeitsempfinden, dass bei SchülerInnen, denen eine tägliche Hin- und Rückfahrt vom
Wohnort zum Ausbildungsort aufgrund zu großer räumlicher Entfernung ohnehin
verunmöglicht wird und deren Familienleben damit maßgeblich eingeschränkt ist, im
Gegensatz zu jenen, denen bei täglicher Heimfahrt die Schülerfreifahrt zugestanden wird, ein
anderer Rechtsmaßstab angewandt wird.

Das BMWA lehnte mit 988/AB in der XXIII. GGP eine Gleichbehandlung der täglich mit den
wöchentlich heimfahrenden SchülerInnen u.a. mit der Begründung ab, dass letztgenannte
Gruppe nicht die erforderliche Regelmäßigkeit wie bei einem Schulbesuch aufweise. Auf
Basis vieler Gespräche mit Betroffenen müssen wir dieser Ansicht entgegenhalten, dass das
Gros der InternatsschülerInnen die in der Regel ohnehin 5 Tage pro Woche umfassenden und
zumeist nicht ganz freiwillig gewählten Aufenthalte an diesen Internatsstandorten an
jedem
Wochenende bereitwillig mit einem Aufenthalt bei der Familie im Heimatort tauschen
würden, sofern die Fahrtkosten zur Gänze gedeckt wären. Die Lebensumstände in Internaten
gleichen bekanntlich nicht unbedingt jenen in Hotels der gehobenen Kategorie, sodass in den
überwiegenden Fällen die Schülerfreifahrt auch tatsächlich regelmäßige, d.h. wöchentliche
Heimfahrten zur Folge hätte.

Dass viele Heime an Wochenenden geschlossen sind und SchülerInnen folglich zur Heimfahrt
auf zum überwiegenden Teil eigene Kosten gezwungen werden, verschärft die Problematik
zudem massiv.

Dass die Ausstellung einer variablen Zeitkarte aus (abrechnungs)technischen Gründen nicht
möglich ist, wird zur Kenntnis genommen.


 

Als kostendämpfende Alternativvariante könnte jedoch auf Basis einer monatlichen
Rechnungslegung durch die SchülerInnen auch die Refundierung der tatsächlich angefallenen
Fahrtkosten aus dem Mitteln des FLAF angedacht werden.

Laut Aussage von StS Marek im Rahmen des Familienausschusses vom 18.02. d.J. seien
derzeit keine Budgetmittel für die hier geschilderten Maßnahmen vorhanden.

 

Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an den zuständigen
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.  In welcher Höhe beliefen sich im Schuljahr 2007/08 bundesweit die Kosten für die
SchülerInnenfreifahrt?

2.              Wie vielen SchülerInnen im gesamten Bundesgebiet wurde im Schuljahr 2007/08 eine
Freifahrt gewährt?

3.              Wie viele SchülerInnen besuchten im Schuljahr 2007/08 bundesweit ein Internat?

4.              In welcher Höhe hätten sich bundesweit auf Basis aller InternatschülerInnen im
Schuljahr 2007/08 die Kosten für wöchentliche Heimfahrten (Hin- und Rückfahrt)
belaufen? Bitte um ca.-Berechnung und um gesonderte Ausweisung der Ersparnis aller
derzeitigen Kosten, wie bspw. die Heimfahrtsbeihilfe!

5.              Begrüßen Sie die Einführung einer Freifahrt für alle InternatsschülerInnen an
Wochenenden für die Strecke vom Internatsort zum Wohnort und retour?

6.              Beabsichtigen Sie die notwendigen Mittel für die in Frage 5 angeführte Maßnahme im
Rahmen der Budgetverhandlungen mit Nachdruck einzufordern?