1080/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Günter KÖSSL

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Barrierebahnhof Ulmerfeld-Hausmening II

Nach Ihrer Anfragebeantwortung 214/AB (XXIV.GP) GZ.: BMVIT-10.000/0056-I/PR3/2008
vom 9.1.2009 bleiben einige Fragen unbeantwortet bzw. bedürfen einer näheren
Betrachtung.

So wurden im Rahmen der Beantwortung der Frage nach den österreichischen
Bahnhofsstandorten, die eine
ähnliche Passagierfrequenz wie der Bahnhof Ulmerfeld-
Hausmening aufweisen, nur zwei von rund 30 Bahnh
öfen (Pottendorf-Landegg und
Zellerndorf) genannt. Ebenso mangelhaft blieb die Auflistung der in den vergangenen
zwei Jahren auf diesen Bahnh
öfen durchgeführten oder in Planung befindlichen Maßnahmen
hinsichtlich des barrierefreien Zugangs zu den Z
ügen. Gänzlich unbeantwortet blieb die
Frage, wie viele Bahnh
öfe in den vergangenen zwei Jahren in ähnlicher Weise von
barrierefreien Bahnh
öfen zu Barrierebahnhöfen umgestaltet wurden.

Der Bahnhof-Ulmerfeld entspricht laut Anfragebeantwortung dem Regeltyp C der im
Dokument genannte Richtlinie
RVE 03.00.01 - niveaufreie Bahnsteigzugänge, Ausgabe
1. Juni 2006". Nach dieser Kategorisierung besteht keine Verpflichtung zur Ausgestaltung
des Zugangs von Bahnsteigen mit einer Aufzugsanlage. Dies wirft die Frage auf, welche
sonstigen Voraussetzungen f
ür die ÖBB gegeben sein müssen, damit es zum Einbau einer
Aufzugsanlage kommt.

Die Fahrtzeit eines Busses von Hausmening nach Amstetten wird im ÖBB-Webangebot
zumeist mit 17 bzw. 22 Minuten angegeben, die Fahrtzeit des Zuges betr
ägt 8 Minuten.
Unabh
ängig davon, dass es wesentlich weniger oft Busverbindungen als Zugverbindungen
nach Amstetten gibt und die Anschlussmöglichkeiten nach Wien oder Linz dadurch eine
immense Einschr
änkung erfahren, sind die Ausführungen in der Anfragebeantwortung für
alle diejenigen in h
öchstem Maße unverständlich, die auf öffentliche Verkehrsmittel
angewiesen sind. In diesem Zusammenhang ist auch bezeichnend, dass die ÖBB aufgrund
nicht vorliegender Anfragen von mobilitätseingeschränkten Personen mit Ausgangsbahnhof
Ulmerfeld-Hausmening an die Servicestelle der
ÖBB-Personenverkehr AG offensichtlich
davon ausgeht, dass es keine solchen Menschen in der betroffenen Region gibt.

Aufgrund der Anfragebeantwortung muss auch die Rolle der im Entscheidungsprozess
eingebundenen Stadtverantwortlichen hinterfragt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

ANFRAGE:

1. Welche österreichischen Bahnhöfe weisen eine ähnliche Passagierfrequenz wie der
Bahnhof Ulmerfeld-Hausmening auf?

2.         Welche baulichen Maßnahmen hinsichtlich des barrierefreien Zugangs zu den Zügen
wurden in den vergangenen zwei Jahren auf diesen Bahnhöfen getroffen bzw. befinden
sich in Planung?

3.         Wie viele Bahnhöfe wurden in den vergangenen zwei Jahren in ähnlicher Weise von
barrierefreien Bahnh
öfen zu Barrierebahnhöfen umgestaltet?

4.         Wie hoch sind die Kosten für den Einbau einer Aufzugsanlage bei rechtzeitiger
Ber
ücksichtigung eines solchen Einbaus im Rahmen von Bahnhofsumbauten?

5.         Wie hoch sind die Kosten für den nachträglichen Einbau einer Aufzugsanlage?

6.         Die ÖBB ist zum Einbau einer Aufzugsanlage beim Regeltyp C nicht verpflichtet. Welche
Rahmenbedingungen sind notwendig, dass die ÖBB einen solchen Einbau vornimmt?

7.         Falls eine Bedingung dafür die Übernahme von Kosten ist, wie hoch sind die Kosten,
insbesondere für die Instandhaltung?

8.         Entspricht das Steigungsverhältnis der Stiegen zu den Bahnsteigen am Bahnhof
Ulmerfeld-Hausmening der Gestaltungsanforderung
Benutzerfreundlichkeit"?

9.         Wann genau fand die Projektvorstellung durch den technischen Projektleiter der ÖBB
beim B
ürgermeister der Stadtgemeinde Amstetten im März 2008 statt?

 

10.      Welche Personen waren bei dieser Besprechung anwesend?

11.      Was genau war der Inhalt bzw. das Ergebnis dieser Sitzung?

12.      Wurden Einwendungen seitens der Stadtgemeinde von sich aus während dieser Sitzung
erhoben oder wurde die Stadtgemeinde Amstetten durch die
ÖBB auf
Verbesserungsm
öglichkeiten (Aufzugseinbau) aufmerksam gemacht?

13.      Die Stadt Amstetten soll bei der Planungssitzung keine Bereitschaft gezeigt haben, sich
an den Kosten von zus
ätzlichen Verbesserungsmaßnahmen wie den Einbau von
Aufz
ügen inkl. deren Betrieb (Wartung, Reparatur) zu beteiligen. Die ÖBB soll daher
davon ausgegangen sein, dass von Seiten dieser Gebietsk
örperschaft auch kein
diesbezüglicher Bedarf erkannt wurde. Durch welche Aussagen welcher Personen wurde
den
ÖBB eine solche mangelnde Bereitschaft für Verbesserungsmaßnahmen signalisiert?

14.      Wann genau wurden die Projektunterlagen (Pläne) an die Stadtgemeinde Amstetten im
Mai 2008
übermittelt?

15.      Welche Person genau war der Empfänger der Projektunterlagen?

16.      Gab es seitens des Empfängers oder sonstiger Personen in der Stadtgemeinde
Amstetten irgendwelche schriftlichen oder m
ündlichen Reaktionen auf die
Projektunterlagen?

17.      Welche Fristen werden seitens der ÖBB üblicherweise für mögliche Einwendungen
gesetzt?

18.      Für Familien mit Kinderwägen, gebrechliche Menschen oder Rollstuhlfahrer ist der
Bahnhof Ulmerfeld-Hausmening nicht mehr benützbar? Werden Sie sich dafür einsetzen,
dass dieser unhaltbare Zustand beseitigt wird?