1080/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Günter KÖSSL
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Barrierebahnhof Ulmerfeld-Hausmening II
Nach Ihrer
Anfragebeantwortung 214/AB (XXIV.GP) GZ.: BMVIT-10.000/0056-I/PR3/2008
vom 9.1.2009 bleiben
einige Fragen unbeantwortet bzw. bedürfen
einer näheren
Betrachtung.
So wurden im Rahmen der
Beantwortung der Frage nach den österreichischen
Bahnhofsstandorten, die eine ähnliche
Passagierfrequenz wie der Bahnhof Ulmerfeld-
Hausmening aufweisen, nur zwei von rund 30 Bahnhöfen (Pottendorf-Landegg und
Zellerndorf) genannt. Ebenso mangelhaft
blieb die Auflistung der in den vergangenen
zwei Jahren auf diesen Bahnhöfen
durchgeführten oder in Planung befindlichen
Maßnahmen
hinsichtlich des barrierefreien Zugangs zu den Zügen. Gänzlich unbeantwortet blieb die
Frage, wie viele Bahnhöfe in den vergangenen zwei Jahren
in ähnlicher Weise von
barrierefreien Bahnhöfen zu Barrierebahnhöfen umgestaltet wurden.
Der Bahnhof-Ulmerfeld entspricht
laut Anfragebeantwortung dem Regeltyp C der im
Dokument genannte Richtlinie „RVE 03.00.01
- niveaufreie Bahnsteigzugänge, Ausgabe
1. Juni 2006".
Nach dieser Kategorisierung besteht keine Verpflichtung zur Ausgestaltung
des Zugangs von Bahnsteigen mit einer Aufzugsanlage. Dies wirft die Frage auf,
welche
sonstigen Voraussetzungen für
die ÖBB gegeben sein müssen, damit es zum Einbau einer
Aufzugsanlage kommt.
Die Fahrtzeit eines Busses von
Hausmening nach Amstetten wird im ÖBB-Webangebot
zumeist mit 17 bzw. 22 Minuten angegeben, die Fahrtzeit des Zuges beträgt 8 Minuten.
Unabhängig davon,
dass es wesentlich weniger oft Busverbindungen als Zugverbindungen
nach Amstetten gibt
und die Anschlussmöglichkeiten nach Wien oder Linz
dadurch eine
immense Einschränkung
erfahren, sind die Ausführungen in der Anfragebeantwortung für
alle diejenigen in höchstem Maße unverständlich, die
auf öffentliche Verkehrsmittel
angewiesen
sind. In diesem Zusammenhang ist auch bezeichnend, dass die ÖBB aufgrund
nicht vorliegender
Anfragen von mobilitätseingeschränkten Personen mit Ausgangsbahnhof
Ulmerfeld-Hausmening an die Servicestelle der ÖBB-Personenverkehr AG offensichtlich
davon ausgeht, dass es keine solchen Menschen in der betroffenen Region gibt.
Aufgrund der Anfragebeantwortung
muss auch die Rolle der im Entscheidungsprozess
eingebundenen Stadtverantwortlichen hinterfragt werden.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und
Technologie folgende
ANFRAGE:
1.
Welche österreichischen Bahnhöfe weisen eine ähnliche Passagierfrequenz wie der
Bahnhof Ulmerfeld-Hausmening auf?
2.
Welche baulichen Maßnahmen hinsichtlich des barrierefreien
Zugangs zu den Zügen
wurden in den
vergangenen zwei Jahren auf diesen Bahnhöfen getroffen bzw. befinden
sich in Planung?
3.
Wie viele
Bahnhöfe wurden in den vergangenen zwei
Jahren in ähnlicher Weise von
barrierefreien Bahnhöfen zu Barrierebahnhöfen umgestaltet?
4.
Wie hoch sind
die Kosten für den Einbau einer Aufzugsanlage
bei rechtzeitiger
Berücksichtigung
eines solchen Einbaus im Rahmen von Bahnhofsumbauten?
5. Wie hoch sind die Kosten für den nachträglichen Einbau einer Aufzugsanlage?
6.
Die ÖBB ist zum Einbau einer Aufzugsanlage beim
Regeltyp C nicht verpflichtet. Welche
Rahmenbedingungen
sind notwendig, dass die ÖBB einen solchen Einbau vornimmt?
7.
Falls eine Bedingung dafür die Übernahme von
Kosten ist, wie hoch sind die Kosten,
insbesondere für die Instandhaltung?
8.
Entspricht das
Steigungsverhältnis der Stiegen zu den
Bahnsteigen am Bahnhof
Ulmerfeld-Hausmening der Gestaltungsanforderung „Benutzerfreundlichkeit"?
9.
Wann genau
fand die Projektvorstellung durch den technischen Projektleiter der ÖBB
beim Bürgermeister
der Stadtgemeinde Amstetten im März 2008 statt?
10. Welche Personen waren bei dieser Besprechung anwesend?
11. Was genau war der Inhalt bzw. das Ergebnis dieser Sitzung?
12.
Wurden
Einwendungen seitens der Stadtgemeinde von sich aus während dieser Sitzung
erhoben oder wurde die Stadtgemeinde
Amstetten durch die ÖBB auf
Verbesserungsmöglichkeiten (Aufzugseinbau) aufmerksam
gemacht?
13.
Die Stadt
Amstetten soll bei der Planungssitzung keine Bereitschaft gezeigt haben, sich
an den Kosten von zusätzlichen
Verbesserungsmaßnahmen wie den Einbau von
Aufzügen inkl. deren Betrieb (Wartung, Reparatur) zu
beteiligen. Die ÖBB soll daher
davon ausgegangen sein, dass von Seiten dieser Gebietskörperschaft
auch kein
diesbezüglicher Bedarf erkannt wurde. Durch welche
Aussagen welcher Personen wurde
den ÖBB eine solche mangelnde
Bereitschaft für Verbesserungsmaßnahmen signalisiert?
14.
Wann genau
wurden die Projektunterlagen (Pläne)
an die Stadtgemeinde Amstetten im
Mai 2008 übermittelt?
15. Welche Person genau war der Empfänger der Projektunterlagen?
16.
Gab es seitens
des Empfängers oder sonstiger Personen in
der Stadtgemeinde
Amstetten irgendwelche schriftlichen oder mündlichen
Reaktionen auf die
Projektunterlagen?
17.
Welche Fristen
werden seitens der ÖBB üblicherweise für mögliche Einwendungen
gesetzt?
18.
Für Familien mit Kinderwägen,
gebrechliche Menschen oder Rollstuhlfahrer ist der
Bahnhof
Ulmerfeld-Hausmening nicht mehr benützbar?
Werden Sie sich dafür einsetzen,
dass dieser unhaltbare Zustand beseitigt
wird?