1091/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.02.2009
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DRINGLICHE ANFRAGE

gem. § 74 a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

der Abgeordneten Petzner

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend Gefährdung der Bevölkerung durch die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums Süd

 

 

 „In Anbetracht der Migrationströme, die auch ganz massiv vom Süden herauf in unser Land drängen, ist es gerechtfertigt, gleich im Süden ein solches Erstaufnahmezentrum einzurichten,“ waren die unmissverständlichen Worte der Bundesministerin für Inneres in der gestrigen Sitzung des Nationalrates anlässlich einer Anfragebesprechung betreffend die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums Süd. Das eindeutige Eintreten der Bundesregierung für die Errichtung dieses Aufnahmezentrums ist das klare Schuldeingeständnis der Innenministerin und damit dieser Bundesregierung ihrer verfehlten und völlig falschen Asylpolitik.

Insbesondere in Kärnten ist die Bevölkerung angesichts dieser bereits konkreten Pläne betreffend die Ausgestaltung des Erstaufnahmezentrums Süd äußerst verunsichert. Alarmierend ist in diesem Zusammenhang, dass den Ausführungen der Bundesministerin zufolge, die entsprechenden Planungen bereits in zwei Monaten abgeschlossen sein sollten.

Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngst bekannt gewordenen hohen Anzahl an von Asylwerbern begangenen Straftaten!

Allein im Jahr 2008 haben beispielsweise die 2.000 Asylwerber in der Steiermark 744 Straftaten begangen. In Kärnten wurden von 764 Asylwerbern nicht weniger als 399 Straftaten begangen. In Summe erfolgten österreichweit im Jahr 2008 10230 Ermittlungen gegen Asylwerber als Tatverdächtige. Die Gesamtkosten des Innenressorts für die Grundversorgung betrugen für die Steiermark im Jahr 2008 10,632 Mio Euro, für Kärnten 3,254 Mio Euro. Die Gesamtkosten für die Grundversorgung österreichweit beliefen sich im letzten Jahr auf 81,356 Mio Euro. In Österreich waren 2008 17.414 Asylwerber in der Grundversorgung.

Zudem kommt die in dieser Frage die von der Bundesministerin an den Tag gelegte Doppelzüngigkeit und Widersprüchlichkeit zum Ausdruck, wenn diese einerseits von positiven wirtschaftlichen und kommunalpolitischen Effekten für die betroffene Region spricht und andererseits – quasi zur Beruhigung – der Bürgermeisterin von Judenburg  einen Ausgleich der geografischen Belastung zugesagt hat. 
 

 

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1. Bleiben Sie bei Ihren Ausführungen, dass dem Asylstrom über die südliche Grenze Österreichs direkt im Süden durch ein Erstaufnahmezentrum zu begegnen ist?

 

2. Erwarten Sie ein Ansteigen dieses Asylstrom in den Süden Österreichs?

 

3. Weshalb setzen Sie keine Aktivitäten, um ein Wiederansteigen der Asylwerberzahlen zu verhindern und damit ein weiteres Erstaufnahmezentrum verzichtbar zu machen?

 

4. Haben Sie die entsprechende Standortentscheidung für das Erstaufnahmezentrum Süd bereits getroffen bzw. wann wird diese erfolgen?

 

5. Wann ist mit der Errichtung dieses Erstaufnahmezentrums Süd nun tatsächlich zu rechnen?

 

6. Wie viele Personen sollen in diesem Erstaufnahmezentrum Süd nach derzeitigem Stand untergebracht werden?

 

7. In welcher Form werden Sie die Sicherheit der von der Errichtung des Erstaufnahmezentrums betroffenen Bevölkerung gewährleisten?

 

8. Worauf stützen Sie Ihre Annahme, dass von der Errichtung eines derartigen Erstaufnahmezentrums positive wirtschaftliche Impulse für die betroffene Region zu erwarten sind?

 

9. Welche Gemeinden haben sich bisher jemals im Innenministerium um die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums beworben?

 

10. Welche nachweislich positiven Entwicklungen für die Bevölkerung gab es bisher in jenen Gemeinden, die bereits mit einem Erstaufnahmezentrum beglückt sind?

 

11. In welcher Form soll gerade durch die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums die jeweilige Infrastruktur so belebt werden, dass dies der heimischen Bevölkerung zugute kommt?

 

12. Können Sie ausschließen, dass der von Ihnen vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung des Fremdenrechts durch die geplante Einführung eines Bleiberechts zu einer Legalisierung illegal in Österreich aufhältiger Personen führen wird?

 

13. Ist es auszuschließen, dass Personen, die über einen sicheren Drittstaat nach Österreich gelangt sind, hier Asyl gewährt wird?

 

14. Wie groß sind die von Ihnen angesprochenen illegalen Migrationsströme, die sich durch ganz Österreich bewegen?

 

15. Welche Entwicklung der Kriminalität erwarten Sie im Nahebereich des künftigen Erstaufnahmezentrums Süd in Anbetracht der dramatischen Kriminalitätszahlen von Asylwerbern?

 

16. Werden Sie die Zahl der in anderen Aufnahmezentren untergebrachten Asylwerber zulasten des Süden Österreichs senken, sollte der Neuzustrom von Flüchtlingen nicht deutlich steigen?

 

17. Werden Sie auf die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums Süd verzichten, falls die Zahl der Asylwerber nicht steigt und keine Gemeinde des Südens Österreichs sich freiwillig um die Errichtung bewirbt? Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74 a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.