1093/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.02.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Anweisungskosten von Familienleistungen

 

Einige Familienleistungen werden in Österreich nicht in dem Monat, für den der Anspruch besteht, ausbezahlt, sondern erst im Monat danach.

 

Andererseits sind die meisten Zahlungen im Monat des Fälligwerdens zu zahlen, meist am Monatsanfang. So enthalten etwa zahlreiche Mietverträge die Klausel, dass die Miete bereits am 1. des Monats auf dem Konto des/der Vermieters/-in eintreffen muss. Das wiederum bedeutet, dass das Geld auf Grund der mehrere Tage dauernden Überweisungszeit bereits gegen Ende des Vormonats vom Konto des/der Mieterin wegüberwiesen werden muss.

 

Dadurch entsteht eine Lücke, die – wie dargestellt – bis zu 6 Wochen dauern kann, zu Kontoüberziehungen führt und damit die Betroffenen zur Zahlung der teuren Überziehungszinsen zwingt, womit letztlich insgesamt weniger Geld vorhanden ist.

 

Ein zweites Problem zeigt sich in der Praxis bei der zweimonatlichen Auszahlung der Familienbeihilfe. Diese wird zwar relativ früh gezahlt, allerdings führt die zweimonatliche Zahlungsweise dazu, dass es für Familien teilweise schwierig ist, das Geld über diese lange Zeitspanne einzuteilen. Daher wäre es hier günstiger, wie bei allen anderen Leistungen auch üblich, die Familienbeihilfe monatlich auszuzahlen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wann trifft das Kinderbetreuungsgeld auf den Konten der Anspruchsberechtigten ein?

 

2. Wann trifft die Familienbeihilfe auf den Konten der Anspruchsberechtigten ein?

 

3. Wie hoch sind die Anweisungskosten für das Kinderbetreuungsgeld?

 

4. Wie hoch sind die derzeitigen Anweisungskosten für die Familienbeihilfe?

 

5. Wie hoch sind die Anweisungskosten pro BezieherIn der Familienbeihilfe?

 

6. Differieren die Kosten einer Anweisung der Familienbeihilfe für Geschwister und Einzelkinder?

 

7. Für wie viele Kinder wird derzeit Familienbeihilfe ausbezahlt? Wie viele Kinder haben davon Geschwister, für die ebenfalls Familienbeihilfe ausbezahlt wird?

 

8. Wie hoch wären die Anweisungskosten, wenn die Familienbeihilfe monatlich statt zweimonatlich ausbezahlt werden würde?