1094/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Fall Luca

 

Der 17 Monate alte Luca wurde vom niederösterreichischen Lebensgefährten seiner Mutter sexuell schwer missbraucht und starb an den Folgen seiner Misshandlungen am 3. November 2007 in Wien. Der Mann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Jugendwohlfahrt wurde vorgeworfen, sie habe nicht genug zum Schutz des Kindes unternommen, obwohl es Hinweise auf frühere Misshandlungen gab. Ursprünglich waren acht Verdächtige aus dem Kreis der Jugendwohlfahrten Schwaz und Mödling im Visier der Staatsanwaltschaft.

 

Wie diversen Medienartikeln am 18/19. Februar 2009 zu entnehmen waren (Apa, Kurier, Heute, die Presse) muss eine Beamtin der Tiroler Jugendwohlfahrt nun mit einem Prozess rechnen.

 

Laut Apa (18.2.2009) wird der Strafantrag gemäß §92 Absatz zwei des Strafgesetzbuches auf Vernachlässigen von wehrlosen Personen lauten.

Der Sozialarbeiterin drohen laut Medien bis zu 3 Jahren Haft, wenn das Gericht feststellt, dass sie ihre Fürsorge und Obhut gröblich vernachlässigt hat und dies Lucas Gesundheit beträchtlich geschädigt hat.

 

Von der Anklage haben die verdächtigen SozialarbeiterInnen aus dem Medien erfahren. Deshalb wussten die betroffenen SozialarbeiterInnen in Schwaz am Tag der medialen Berichterstattungen nicht, welche der drei mit einem Prozess zu rechnen hat.

 

Sowohl die Innsbrucker Oberstaatsanwaltschaft als auch das Land hielten sich diesbezüglich bedeckt. Laut tirol.orf.at (19.2.09) war der Akt über die Anklage am Tag der medialen Berichterstattung noch nicht einmal bei der Innsbrucker Oberstaatsanwaltschaft angekommen. So konnte sich auch die Innsbrucker Oberstaatsanwaltschaft nicht dazu äußern, gegen wen die Anklage erhoben werde

 

Es bleibt offen, wie die Informationen über den Strafantrag an die Öffentlichkeit gelangen konnten, noch bevor die Behörden davon Kenntnis nahmen.


 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wann hat die Oberstaatsanwaltschaft ihren Vorhabenbericht an das Justizministerium geschickt?

 

2. Wann gab das Justizministerium die Zustimmung für den Strafantrag, der von der Staatsanwaltschaft Innsbruck erhoben wurde?

 

3. Wann wurde der Akt seitens des Justizministeriums an die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt?

 

4. Wie erklären sie sich, dass Inhalte des Aktes bereits an die Öffentlichkeit gedrungen sind, bevor dieser bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angekommen ist?

 

5. Wie argumentieren sie den Sachverhalt, dass die SozialarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt Schwaz über Medien von einem Strafantrag erfahren müssen?