1110/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lausch, Vilimsky, Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Arbeitspflicht gemäß § 44 StVG

 

 

Laut Anfragebeantwortung 280/AB XXIV. GP vom 22.1.2009 kamen mit Stand 1. Dezember 2008 kamen 5475 Strafgefangene (hievon 4304 beschäftigt, 1171 unverschuldet unbeschäftigt) der Arbeitspflicht gemäß § 44 StVG nach.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.     Warum waren 1171 Strafgefangene unverschuldet unbeschäftigt?

2.     Warum gibt es zu wenig Arbeitsmöglichkeiten für Strafgefangene?

3.     Welche Schritte werden Sie setzen, um Arbeitsmöglichkeiten in ausreichender Anzahl für Strafgefangene in den Justizanstalten zur Verfügung zu stellen?

4.     Was geschieht mit Strafgefangenen, welche sich weigern der Arbeitspflicht nachzukommen?

5.     Welche Maßnahmen werden sie diesbezüglich ergreifen, um diesen Missstand abzustellen?

6.     Warum sind viele Zellen und Höfe mit Essensresten, Zigarettenstummeln, etc. verdreckt?

7.     Werden Strafgefangene zu Reinigungstätigkeiten herangezogen?

8.     Wenn ja, wie viele pro Justizanstalt?

9.     Wenn ja, in welchem Umfang?

10. Wenn ja, auch im gesicherten Außenbereich wie zum Beispiel in den Höfen in der JA Wien Josefstadt?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Müssen Strafgefangene selbständig für die Sauberkeit in der Zelle sorgen?

13. Wenn ja, wer kontrolliert dies?

14. Werden Strafgefangene zu Reinigungstätigkeiten im Sinne des § 44 StVG herangezogen?


15. Wenn nein, warum nicht, wenn es 1171 unbeschäftigte Strafgefangene gibt?

16. Wie viele Betriebe in den Justizanstalten sind auf Grund von Personalmangel zugesperrt?

17.  Wie viele Betriebe in den Justizanstalten sind auf Grund von Personalmangel nur teilweise geöffnet?

18. Wie viele Insassen haben dadurch keine oder nur eine unregelmäßige Arbeitsbeschäftigung?