1113/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.03.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Stefan
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Prozess gegen NAbg. Dr. Susanne Winter
Die online-Ausgabe des Kurier vom 27.01.2009 zitiert den Staatsanwalt im Prozess gegen NAbg. Dr. Susanne Winter, Wolfgang Redtenbacher, folgendermaßen:
„Grenzen zu setzen. Der Hintergrund dieses Verfahrens geht weit über Graz hinaus. Denken Sie an den nächsten Wahlkampf, denken Sie etwa an Wien.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Kann man diesen Appell des Staatsanwaltes als politische Stellungnahme werten?
2. Könnte das Urteil in diesem Prozess dadurch politisch motiviert worden sein?
3. Versuchte der Staatsanwalt durch diese Stellungnahme künftige Wahlkämpfe in der Themenwahl zu beeinflussen?
4. Versuchte der Staatsanwalt durch diese Stellungnahme gewisse Themen in künftigen Wahlkämpfe zu verhindern?
5. Wie werten Sie es, wenn ein Staatsanwalt beginnt einen Prozess zu politisieren?
6. Wie ist ein politischer Prozess in einer Demokratie zu verantworten?
7. Stimmt es, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist?
8. Wer ist weisungsberechtigt ?
9. Wer trägt die Verantwortung für das Vorgehen eines Staatsanwaltes?