1116/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.03.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ausbildung eines Justizwachebeamten durch seine Mutter
HR Mag. Helene Pigl ist derzeit als Leiterin der Justizanstalt Josefstadt tätig. Ihr Sohn, Bernhard Pigl, durchläuft seit 19.1.2009 die Ausbildung zum Justizwachebeamten. Für den Zeitraum von 24.8.2009 bis 20.12.2009 ist der Praxisteil II seiner Ausbildung vorgesehen, den er laut Ausbildungsplan in der Justizanstalt Josefstadt absolvieren soll.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1) Ist Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt bekannt?
2) Ist die Beurteilung durch nahe Angehörige im Rahmen der Ausbildung zum Justizwachebeamten gesetzlich erlaubt?
3) Wenn ja, in wie vielen Fällen und bei welchen Personen war dies bisher bereits der Fall?
4) Wenn nein, welche Konsequenzen hat eine Gesetzesübertretung für jeden der beiden Beteiligten?
5) Wer ist für die Zuteilung der Auszubildenden zu den Justizanstalten im Rahmen ihrer „Praktischen Ausbildung“ zuständig?
6) Gab es eine Einflussnahme von Mag. Helene Pigl auf die positive Aufnahme ihres Sohnes in den Justizwachdienst?
7) Gab es eine Einflussnahme von Mag. Helene Pigl auf die Zuteilung der Auszubildenden zu den Justizanstalten?
8) Wenn ja, welche Schritte werden Sie setzen?
9) Werden Sie sich für eine Änderung des Ausbildungsplans einsetzen?
10) Wenn nein, warum nicht?