1129/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend die Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrung, Verstößen gegen das Beschäftigungsrecht sowie der Steuer- und Abgabenhinterziehung im Bereich von Schi- und Snowboardschulen in Tirol

 

Der „Tiroler Skilehrerverband“ ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und vertritt nach dem Tiroler Schischulgesetz 1995 als berufliche Interessensvertretung und Servicestelle die Tiroler Schischulen sowie mehrere Tausend Schi-, Snowboard-, Trendsport- und Langlauflehrer, Schi- und Snowboard-Führer sowie Schibegleiter. Eine wesentliche Aufgabe ist die Ausbildung der Tiroler Schneesportlehrer, die wiederum insbesondere bei der Erhöhung der Pistensicherheit eine wichtige Funktion ausüben. Sie geben ihr Können an die Schischulgäste weiter und bieten diesen Informationen über die richtige Auswahl des Schneesportgerätes aufgrund der beabsichtigten Nutzung und des technischen Eigenkönnens, sowie zur richtigen Handhabung und Anwendung des Materials.

 

Der „Tiroler Skilehrerverband“ wird jedoch seit mehreren Jahren vermehrt mit „Schwarzarbeit“ auf den Pisten konfrontiert: Schilehrer ohne Berufsberechtigung und mit oft mangelhafter Ausbildung gefährden Menschenleben und verzerren den Wettbewerb. Zudem zahlen sie keine Steuern und Abgaben. Vor allem auf den Pisten im Tiroler Unterland trifft man auf die vornehmlich aus Osteuropa und Holland stammenden „Schilehrer“, die ohne Ausbildung und ohne Arbeitsbewilligung via Internet Schigäste anwerben.

 

Da Beschäftigungsbewilligungen in der Branche oft nicht oder nicht in der gewünschten Zahl erteilt werden, wird u.a. immer wieder versucht, das Ausländer-Beschäftigungsgesetz (AuslBG) zu umgehen, indem Ausländern eine gesellschaftsrechtliche Stellung eingeräumt wird, welche die Arbeitnehmereigenschaft - und damit die Anwendung des AuslBG - ausschließen soll. Maßgeblich für die Beurteilung nach dem AuslBG ist allerdings der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes. Erbringt daher der Ausländer Arbeitsleistungen, die typischer Weise im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erbracht werden und hat er keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung, so ist er als ein dem AuslBG unterliegender Arbeitnehmer anzusehen, obwohl er etwa Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist. Auch Verstöße gegen die versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen des ASVG (insbesondere § 33 ASVG: An- und Abmeldung der Pflichtversicherten), der Anzeigepflichten des AlVG und der Bestimmung des § 366 Abs 1 Z 1 GewO sind an der Tagesordnung.

 

Bereits im Jahr 2004 hat die Spezialeinheit „Kontrollgruppe für illegale Arbeitnehmerbeschäftigung“ (KIAB), welche seit 1.1.2007 der Finanzverwaltung zugeordnet ist, eine ganze Reihe von solchen Fällen an Tirols Schischulen aufgedeckt. Der Schilehrerverband hat seitdem versucht, durch Aufklärungsseminaren zusammen mit der KIAB sowie durch Aussendungen mit Informationen zum Arbeitsrecht der „Schwarzarbeit“ gegenzusteuern.

 

Die KIAB soll laut Eigendefinition des BMF Wettbewerbsverzerrungen verhindern und „die nachhaltige Sicherung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze“ garantieren: „Aufgabe der KIAB ist, durch Kontrollen faire und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer am Wirtschaftsleben zu gewährleisten und somit den Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich zu sichern. Die präventive Arbeit der KIAB soll im Interesse des Arbeitsmarktes und des Wirtschaftsstandortes Österreich unfaire Konkurrenzverhältnisse in Folge von Wettbewerbsvorteilen durch Schwarzarbeit und Sozialbetrug weitgehend verhindern. Dies dient der Sicherung der Lohn- und Arbeitsbedingungen inländischer und integrierter ausländischer Arbeitskräfte, vor allem in Hinblick auf die Entwicklung der österreichischen Arbeitsmarktlage.“

 

Im Zuge der Regionalisierung der KIAB wurden deren Bedienstete bei den Finanzämtern stationiert. Dadurch sollten u.a. lange Anfahrtswege entfallen und die Zusammenarbeit zwischen den Teams erleichtert werden. In Tirol sollten also KIAB-Einheiten bei den Finanzämtern Innsbruck, Kitzbühel-Lienz, Kufstein-Schwaz und Landeck-Reutte stationiert sein.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie viele Mitarbeiter der KIAB sind in Tirol stationiert (bitte nach Finanzämtern aufschlüsseln)?

 

2.     Wie hat sich der Personalstand der KIAB seit 2004 in Tirol entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

 

3.     Sind personelle Aufstockungen im Bereich der KIAB in Tirol beabsichtigt?

 

4.     Wenn ja, in welchem Ausmaß und wo sollen diese Verstärkungen stationiert werden?

 

5.     Wenn ja, wann?

 

6.     Welche Maßnahmen sind seitens des BMF bzw. der KIAB seit 2004 speziell zur Bekämpfung von illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung in Schischulen gesetzt worden?

 

7.     Welche Maßnahmen sind seitens des BMF bzw. der KIAB in Zukunft speziell zur Bekämpfung von illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung in Schischulen geplant?

 

8.     Wie vielen Fälle von illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung in Tiroler Schischulen wurden in den Jahren 2004 bis 2008 durch die KIAB aufgedeckt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

 

9.     Halten Sie das derzeitige Sanktionen-Modell für ausreichend und zielführend, um illegale Arbeitnehmerbeschäftigung in Schischulen effektiv zu bekämpfen?

 

10. Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

10. Wenn nein, welche Änderungen sind hinsichtlich des Sanktionen-Modells geplant?