1131/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Spindelegger

betreffend das Recht auf Unterricht in der Muttersprache für Südtiroler Kinder und die Wahrnehmung der Schutzmachtfunktion der Republik Österreich für Südtirol

 

Die Situation von deutschsprachigen Südtiroler Kindern stellt die Abgeordnete zum Südtiroler Landtag Dr. Eva Klotz wie folgt dar:

 

„Angesichts alarmierender Klagen von deutschen Eltern in der Stadt Bozen über die Schwierigkeiten, einen Platz für ihre Kinder in einem muttersprachlich deutschen Kindergarten zu finden, ist das Schweigen der [Südtiroler, Anm.] Landesregierung verantwortungslos.

 

Die Kindergärtnerinnen und Direktorinnen haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um in aufwändigen Gesprächen Eltern, deren Kinder zu wenig deutsch können oder zu Hause nicht entsprechend gefördert werden, von Einschreibungen in deutsche Kindergärten abzuhalten. Jedoch können Kindergärtnerinnen die Einschreibung leider nicht mehr verhindern, da das Dekret Nr. 301 vom Juli 1988 auf Anweisung des Schulamtes hin praktisch nicht mehr angewandt wird. Dieses sieht vor, dass Kinder, welche nicht eine angemessene Kenntnis der für den besuchten Kindergarten oder die besuchte Schule vorgesehenen Unterrichtssprache besitzen, abgewiesen werden können.

 

Es besteht also sofortiger Handlungsbedarf, da das rechtliche Instrument zur Durchsetzung des Rechtes für deutsche Kinder auf muttersprachlichen Unterricht wirkungslos geworden ist. Gerade in der Stadt Bozen muss auch die Sicherung von Kindergartenplätzen in muttersprachlicher Umgebung eine der absoluten Prioritäten sein.“

 

Das Recht Südtiroler Kinder auf Unterricht in der deutschen Muttersprache erscheint somit durch Unterlassung gefährdet zu werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.        Wie stehen Sie zum Recht der Südtiroler Kinder auf Unterricht in der deutschen Muttersprache?

2.        Sehen Sie das Recht Südtiroler Kinder auf Unterricht in der deutschen Muttersprache durch den o. a. Sachverhalt gefährdet?

3.        Falls nein, warum nicht?

4.        Erachten Sie den o. a. Sachverhalt als hinreichend, um im Zuge der Schutzmachtfunktion Österreichs für Südtirol die Anwendung des Dekrets Nr. 301 vom Juli 1988 einzufordern?

5.        Falls nein, warum nicht?

6.        Welche sonstigen Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Südtiroler Kindern zu ihrem Recht auf Unterricht in der deutschen Muttersprache zu verhelfen? Bis wann sollen diese Maßnahmen ausgeführt werden?

7.        Falls keine, warum nicht?