1141/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Einschränkungen bei der Aus- und Fortbildung und Schulung

 

Die Abhaltung der 23. Informationstagung für  Sprengstoffsachkundige im März 2009 in Bregenz, zu dem die Sprengstoffsachkundigen der Exekutive zur Fortbildung geladen waren, musste mangels Budget auf ungewisse Zeit ausgesetzt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Warum gibt es Einschränkungen bei der Aus- und Fortbildung und Schulung im Bereich des BM.I?
  2. Wie viele Bereiche im Exekutivbereich sind davon betroffen?
  3. Wie viele Aus- und Fortbildungen sowie Schulungen wurden in den Jahren 2006 bis 2008  aus budgetären Gründen abgesagt, aufgegliedert nach Art und Form der Veranstaltung?
  4. Wie viele Aus- und Fortbildungen sowie Schulungen werden heuer aus budgetären Gründen abgesagt, aufgegliedert nach Art und Form der Veranstaltung?
  5. Wie viele Bedienstete im Exekutivbereich sind davon getroffen?
  6. Wie viele Budgetmittel werden dadurch eingespart?
  7. Ist dies eine temporäre Maßnahme oder werden die Einschränkungen der Aus- und Fortbildung sowie der Schulungen auch im kommenden Budget ihren Niederschlag finden?
  8. Sind diese Maßnahmen erforderlich, um die durch Bundesministerin Fekter zugesagten Personalaufstockungen zu finanzieren?
  9. Wenn ja, wie viele Planstellen können dadurch geschaffen werden?
  10. Wird für die Finanzierung der Personalkosten der Bediensteten im Exekutivbereich gegebenenfalls auch auf die Finanzmittel zurückgegriffen, die eigentlich für die Sachaufwendungen im Exekutivebereich vorgesehen sind und dadurch eingeschränkt werden?
  11. Wie oft kam es bereits zu derartigen Zugriffen auf die Finanzmittel für Sachaufwendungen?
  12. Wie viele Finanzmittel wurden diesbezüglich in den letzten Jahren verwendet?
  13. Wann bzw. in welchem Zeitraum wurden bereits derartige Zugriffe auf die Finanzmittel für Sachaufwendungen gemacht?

  1. Zu welchen Einschränkungen für Sachaufwendungen kam es dadurch im Exekutivbereich?
  2. Kam es dadurch dazu, dass die Aufgabenerfüllung im Exekutivdienst durch mangelnde Sachzuwendungen gefährdet war?
  3. Wie hoch ist der tatsächliche finanzielle Spielraum der LPK und BPD hinsichtlich der finanziellen Bedarfszuweisungen in Bezug auf die dort bereits budgetären verplanten Fixkosten zur Aufrechterhaltung des Exekutivbetriebes?
  4. Gab es seitens der LPK und BPD Kritik an einer solchen Vorgangsweise?
  5. Wenn ja, wie wurde mit dieser Kritik umgegangen?