1150/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.03.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Barrierefreiheit

 

Mit 1. Jänner 2009 gelten neue Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit.

Die allgemeinen Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung in §5 wurden dabei geändert. In §5 Absatz 10 ist nun auch festgeschrieben, dass sowohl die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetz BGBI. Nr. 66/2004, des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBI I Nr. 82/2005 sowie des Diskriminierungsverbotes gemäß §7a des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBI I Nr. 22/1970 zu berücksichtigen sind.

Das bedeutet für Bundes-Jugendorganisationen sowie die Bundesjugendvertretung, dass Veranstaltungen und Projekte, die vom BMWFJ gefördert und unterstützt werden, für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sein müssen. Die Barrierefreiheit betrifft laut Richtlinien sowohl bauliche Barrieren von Räumlichkeiten als auch kommunikationstechnische Barrieren (Webangebote). Die bauliche Barrierefreiheit betrifft nicht nur die Örtlichkeiten von Veranstaltungen sondern auch die Barrierefreiheit der Bundesbüros.

Laut §8 Absatz 11 und 12 können Förderungsnehmer verpflichtet werden die bezogenen Förderungen wieder zurückzuzahlen, wenn sie das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sowie das Diskriminierungsverbot sowie das Gleichbehandlungsgesetz nicht berücksichtigt haben.

Für Bundes-Jugendorganisationen sowie die Bundesjugendvertretung stellt die Schaffung eines barrierefreien Angebots eine große Belastung dar, die ohne zusätzliche dafür bereitgestellte Mittel nicht durchführbar sein wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 


ANFRAGE:

 

 

1. In welcher Form und wann wurden die Bundes-Jugendorganisationen und die Bundesjugendvertretung auf das Kriterium „Barrierefreiheit“ bei der Gewährung von Fördermitteln aufmerksam gemacht?

 

2. Listen Sie bitte alle konkreten Maßnahmen auf, die Bundes-Jugendorganisationen und die Bundesjugendvertretung vorzunehmen haben um dem Kriterium Barrierefreiheit zu entsprechen?

 

3. Wie viele bauliche Kriterien müssen erfüllt sein, um behaupten zu können, dass Räumlichkeiten barrierefrei sind?

 

4. Wann wurden den Bundes-Jugendorganisationen und der Bundesjugendvertretung die konkreten notwendigen baulichen Maßnahmen mitgeteilt?

 

5. In welcher Form werden die Bundes-Jugendorganisationen und die Bundesjugendvertretung bei der Umsetzung eines barrierefreien Angebots im Internet, den Gebäuden und Projekten unterstützt?

 

6. Die neuen Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit gelten ab 1.1.2009. Wie wird ihr Ministerium die Barrierefreiheit der Bundes-Jugendorganisationen und der BJV künftig überprüfen?

 

7. Ab wann und unter welchen Voraussetzungen kann §8 Absatz 11 und 12 der Richtlinien in Kraft treten, so dass bezogene Förderungen aufgrund eines nicht barrierefreien Angebots wieder zurückbezahlt werden müssen?

 

8. Wird ab 1.1. 2009 auch die Barrierefreiheit von Veranstaltungen überprüft? Wenn ja, in welcher Form?

 

9. Bundesjugendorganisationen und Bundesjugendvertretung sind in der Mehrzahl der Fälle nicht Eigentümer ihrer Büroräumlichkeiten, sondern befinden sich in einem Mietverhältnis. Bauliche Änderungen bedürfen daher einer Zustimmung der Eigentümer.

Ist es künftig Aufgabe von Jugendorganisationen und der Bundesjugendvertretung diese Zustimmungen bei Eigentümern zu erwirken bzw. welche Konsequenzen sind zu ziehen, wenn keine Einwilligung der Eigentümer erwirkt werden kann?

 

10. In §5 Absatz 10 der Richtlinien ist angeführt, dass im Einzelfall die Schaffung eines barrierefreien Angebots eine unverhältnismäßige Belastung darstellen kann. In dem Fall ist anzuführen, welche Schritte zur Verbesserung der Situation betroffener Personen gesetzt werden.

  1. Was verstehen Sie unter unverhältnismäßige Belastung?
  2. Halten Sie es für möglich, dass in manchen Räumlichkeiten eine gänzliche Barrierefreiheit nie erreicht werden kann? Wenn ja, welche Maßnahmen werden gesetzt?

  3. Wenn nein, wie gehen Sie damit um für den Fall, dass die Mehrheit der Jugendorganisationen sowie die Bundesjugendvertretung jährlich erläutern wird, dass die Schaffung eines barrierefreien Angebots für sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellt?

 

11. Ist es aus Ihrer Sicht Bundesjugendorganisationen und der Bundesjugendvertretung zuzumuten aufgrund des Kriteriums „Barrierefreiheit“ umzuziehen? Wenn ja, wie wird ein Umzug finanziert?

 

12. Würde es den Richtlinien entsprechen, wenn Bundesjugendorganisationen und die Bundesjugendvertretung zusätzlich barrierefreie Räumlichkeiten anmieten und hier auch alleine oder gemeinsame Sprechstunden abhalten?

Wenn ja:

  1. Könnten dann auch weiterhin Mieten für die ursprünglichen (nicht barrierefreien) Räumlichkeiten mittels Basisförderung abgerechnet werden?
  2. Und könnten die Kosten für die zusätzliche Anmietung von Räumlichkeiten ebenfalls abgerechnet werden?

 

13. Jugendorganisationen und Bundesjugendvertretung bieten Jugendlichen mit ihren Veranstaltungen ein sehr differenziertes Angebot. Auch unter größten Anstrengungen wird es  bei manchen Angeboten nicht gelingen diese barrierefrei zu gestalten (z.B. Wanderwoche). Wo sehen Sie hier Lösungsansätze für Jugendorganisationen Gesetze und Richtlinien einzuhalten?

 

14. Ist es richtig, dass seitens Ihres Ministeriums die Möglichkeit angeboten wird, dass für einen Teil der Veranstaltungen auch eine Zielgruppe definiert werden kann, die behinderten Menschen einen Zugang unmöglich macht? Wenn ja, wie viel Prozent der Veranstaltungen einer Jugendorganisationen können als nicht barrierefrei definiert werden?

 

15. Sowohl die Barrierefreiheit der Website als auch die Barrierefreiheit von Räumlichkeiten des Bundesbüros ist durch fachliche Expertise nachzuweisen. Wer trägt die Kosten um die fachliche Expertise einzuholen?

 

16. Gibt es eine/n ExpertIn, die im Ministerium die Umsetzung der Barrierefreiheit begleitet.

 

a. Wenn ja, in welchem Dienstverhältnis steht diese Person? Welche Kosten fallen dafür an? Welche Qualifikationen bringt diese Person mit? Und für welchen Zeitraum ist seine/ihre Expertise geplant?

 

b. Wenn nein, wer ist für die Betreuung der Bundesjugendorganisationen und BJV in der Umsetzung der Barrierefreiheit zuständig?