1154/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2008“

Mit der AB 3915/XXIII. GP vom 23.05.2008 wurden die Fragen der Abg. Johann Maier und GenossInnen zur Anfrage „gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2007“ beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden in der XXIV. GP dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele e-cards wurden bis 31. Dezember 2008 gegenüber der Polizei beziehungsweise den Sicherheitsbehörden oder den Sozialversicherungsträgern als gestohlen gemeldet? (Ersuche um Aufschlüsselung)

2.          Wie teilen sich diese Diebstahlsmeldungen auf die Bundesländer auf (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

3.          Ist Ihnen bekannt, ob sich 2008 andere Personen als die Karteninhaber mit gestohlenen oder als verlustig erklärten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen haben?

Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei?

Um welche Formen von Missbrauchsfällen handelte es sich dabei?

Wie hoch war jeweils der Schaden?

Wurden bzw. werden Schadenersatzansprüche an diese Personen bzw. die Karteninhaber gestellt?


 

4.   Ist Ihnen bekannt, ob es im Jahr 2008 zu Missbrauchsfällen gekommen ist, bei welchen der rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card „geborgt“ hat, damit diese Person rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?

Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei?

Um welche Formen von Missbrauchsfällen handelte es sich dabei?

Wie hoch war jeweils der Schaden?

Wurden oder werden Schadenersatzansprüche an diese Person bzw. die Karteninhaber

gestellt?

5.          Wie wurden derartige Missbrauchsfälle (Fragen 3 und 4) mit e-cards 2008 bekannt?

6.          In wie vielen Fällen wurden 2008 Strafanzeigen erstattet?

7.          Sind die Missbrauchsfälle 2008 mit e-cards im Vergleich zu Missbrauchsfällen früherer Jahre mit Krankenscheinen zurückgegangen?

Wenn ja, wie ist dies zu erklären?

8.   Sind durch die Verwendung des e-cards-Systems signifikante Änderungen bei Missbrauchsfällen (z.B. Vorgangsweisen) eingetreten?

Wenn ja, welche?

9.          Welche Gegenmaßnahmen wurden seitens Ihres Bundesministeriums und des Hauptverbandes bislang gegen den bekannt gewordenen e-card Missbrauch gesetzt?
Welche sind für 2009 geplant?

10.   Sind Missbrauchsfälle auch im internationalen Bereich bekannt geworden (Europäische Krankenversicherungskarte)?

Was ergab die Beobachtung dieser Missbräuche?

Mussten international Gegenmaßnahmen gesetzt werden?

Wenn ja, mit welchen Staaten?