1155/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Gestohlen bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2008“

Mit der AB 3834/XXIII. GP vom 22.04.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen zur Anfrage „gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2007“ beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden in der XXIV. GP ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende

Anfrage:

1.                 Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards im Jahr 2008 bis 31. Dezember 2008 als gestohlen gemeldet wurden (Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?

2.                 Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards im Jahr 2008 bis 31 .Dezember 2008 als verlustig (verloren) gemeldet wurden (Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?

3.                 Welche Verfahrensschritte wurden durch die Krankenkassen eingeleitet, wenn ein Karteninhaber seine e-card verloren hatte?

Bleibt die Antwort des Hauptverbandes in der Anlage zur AB 3834/XXIII. GP vom 08. Mai 2008 aufrecht?


4.         Erfolgte 2008 jeweils sofort eine Verlustmeldung durch den Karteninhaber?
Wenn nein, mit welchen Konsequenzen war dies jeweils für diese verbunden?

Bleibt die Antwort des Hauptverbandes in der Anlage zur AB 3834/XXIII. GP vom 08. Mai 2008 aufrecht?

5.         Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards bis 31 .Dezember 2008 als defekt erklärt wurden bzw. tatsächlich defekt waren (Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?

6.        Welche Verfahrensschritte wurden durch die Krankenkassen eingeleitet, wenn ein Karteninhaber seine Karte als defekt gemeldet hatte?

Bleibt die Antwort des Hauptverbandes in der Anlage zur AB 3834/XXIII. GP vom 08. Mai 2008 aufrecht?

7.         Wie viele e-cards mussten wegen Diebstahl, Verlust oder Defekt 2008 neu ausgestellt werden?

Mit welchen Kosten war dies in diesem Jahr verbunden?

8.         Ist Ihnen bekannt, ob andere Personen als die Karteninhaber im Jahr 2008 mit gestohlenen oder als verlustig erklärten e-cards sich Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen haben?

Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei?

Um welche Formen von Missbrauchsfällen handelte es sich dabei?

Wie hoch war jeweils der Schaden?

Wurden bzw. werden Schadenersatzansprüche an diese Personen bzw. die Karteninhaber gestellt?

9.         Ist Ihnen bekannt, ob es im Jahr 2008 zu Missbrauchsfällen gekommen ist, bei welchen der rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card „geborgt“ hat, damit diese Person rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?

Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei?

Um welche Formen von Missbrauchsfällen handelte es sich dabei?

Wie hoch war jeweils der Schaden?

Wurden oder werden Schadenersatzansprüche an diese Person bzw. die Karteninhaber gestellt?

10.             Wie wurden derartige Missbrauchsfälle mit e-cards (Fragen 9 und 10) den Sozialversicherungsträgern bekannt?


11.             Sind die Missbrauchsfälle mit e-cards im Jahr 2008 im Vergleich zu Missbrauchsfällen früherer Jahre mit Krankenscheinen weiterhin zurückgegangen?

Wenn ja, wie ist dies zu erklären?

12.      Sind durch die Verwendung des e-cards-Systems im Jahr 2008 signifikante Änderungen bei Missbrauchsfallen (z.B. Vorgangsweisen) eingetreten?

Wenn ja, welche?

13.             Welche Gegenmaßnahmen wurden seitens Ihres Bundesministeriums und des Hauptverbandes bislang gegen den bekannt gewordenen e-card Missbrauch gesetzt? Welche sind für 2009 geplant?

14.             Sind im Jahr 2008 Missbrauchsfälle auch im internationalen Bereich bekannt geworden (Europäische Krankenversicherungskarte)?

Was ergab die Beobachtung dieser Missbräuche?
Mussten Gegenmaßnahmen gesetzt werden?
Wenn ja, welche in welchen Staaten?

15.      In welchen EU-Mitgliedsstaaten gab es 2008 Probleme mit der Anerkennung der Europäischen Krankenversicherungskarte?

Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

Bleibt die Antwort des Hauptverbandes in der Anlage zur AB 3834/XXIII. GP vom 08. Mai 2008 aufrecht?

16.      Wie ist der Stand der Erweiterung des Projekts der internationalen computerlesbaren Krankenversicherungskarte?

Wann wird diese EU-weit realisiert sein?

17.      Wie kann ein Teilnehmer am e-card-System (z.B. ein Praktischer Arzt) erkennen, dass eine Karte als verlustig oder gestohlen gemeldet wurde?

Bleibt die Antwort des Hauptverbandes in der Anlage zur AB 3834/XXIII. GP vom 08. Mai 2008 aufrecht?

Hat sich die Haltung der Ärzte zur Identitätskontrolle in Ordinationen geändert?

18.      In wie vielen Fällen wurde 2008 online in der Arztordination festgestellt, dass kein Versicherungsschutz besteht?

Wie viele derartige Fälle wurden dem Hauptverband bzw. den Sozialversicherungsträgern zur Kenntnis gebracht?


19.      In wie vielen Fällen war dies 2008 auf defekte Karten oder nicht funktionierende Lesegeräte zurückzuführen?

In wie vielen Fällen lag der Grund für die Nichtfunktion außerhalb des Einflusses der Sozialversicherungsträger?

20.             Welche Personengruppen verfügen mit Stichtag 01.01.2009 in Österreich noch über keine e-card?

21.             Wann sollen die Sozialhilfeempfänger tatsächlich in die soziale Krankenversicherung (e-card) aufgenommen werden und eine e-card erhalten?

22.             Wann werden alle Krankenanstalten an das e-card-System angeschlossen sein?

23.             Soll aus Sicht des Ressorts die Musterkrankenordnung der Sozialversicherungsträger geändert werden oder hat sich diese aus Sicht des Ressorts bewährt?

Welche Änderungen sollen aus Sicht des Ressorts 2009 durchgeführt werden?