1167/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.03.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend e-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009 bezüglich Datenmissbrauch und Auftragsvergabe

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreibt gegen den mehrheitlichen Willen der ÖH vehement die Einführung von e-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009. Diese finden von 26.-28. Mai 2009 statt, mit e-Voting auch schon eine Woche davor. Es stehen dazu etliche Fragen bei Umsetzung des Projektes im Raum. So haben datenschutzrechtliche Bedenken und Verdacht auf Verfassungswidrigkeit beim Umsetzen der e-Voting Regelung bereits Mitte Dezember 2008 zum Rücktritt der Wahlkomissionsvorsitzenden geführt.

Die Grundsätze der freien und geheimen Wahl können bei e-Voting können nicht garantiert werden. Die Übertragung der Stimme erfolgt verschlüsselt über unsichere Leitungen. Der Grundsatz der geheimen Wahl ist nicht gegeben und eine nochmalige Auszählung der Stimmen ist nicht möglich.

Weiters hat das Bundesrechenzentrum (BRZ), welches mit der Implementierung von e-Voting bei den ÖH-Wahlen beauftragt wurde, nachdem der bei einer ersten Ausschreibung unterlegene Bieter Rechtsmittel eingelegt hatten, in einem intransparenten Verfahren einem Unternehmen den Auftrag gegeben.



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wurden die Vorsitzenden der Wahlkommissionen  an den Universitäten von Ihrem Ressort angehalten, eine § 10 DSG-Vereinbarung zur Durchführung der ÖH-Wahl 2009 zu unterfertigen?

 

2.      Gab es binnen der letzten zwölf Monate Weisungen an Vorsitzende einer Wahlkommission? Wenn ja, wie lautete(n) diese?

 

3.      Hatten Sie oder Ihre MitarbeiterInnen in den letzten zwölf Monaten Termine mit Vorsitzenden der Wahlkommissionen? Wenn ja, wer war anwesend? In welcher Funktion? Was war Thema des Gesprächs?

 

 

4.      Wurde von Ihnen oder Ihren MitarbeiterInnen mit den Vorsitzenden der Wahlkommissionen in dieser Sache korrespondiert? Wenn ja, welche Korrespondenz haben Sie oder Ihre MitarbeiterInnen erhalten, welche versendet?

 

5.      Sind Ihnen die einschlägigen Bestimmungen des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 (HSG) bekannt, wonach nur die Vorsitzenden der Universitätsvertretungen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten außenvertretungsbefugt sind?

 

6.      Die Wahlkommissionen an den Universitäten sind Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten. Gehen Sie davon aus, dass diese entgegen den einschlägigen Bestimmungen des HSG eine Außenvertretungsbefugnis haben und § 10 DSG-Vereinbarungen unterzeichnen dürfen? Falls ja, wodurch begründet sich diese Rechtsansicht?

 

7.      Gab es die Zusicherung von Ihnen oder Ihren MitarbeiterInnen, die Vorsitzenden der Wahlkommissionen an den Universitäten, im Falle der Unterzeichnung einer § 10 DSG-Vereinbarung zur Durchführung der ÖH Wahlen, schad und klaglos zu halten?

 

8.      Gab es ein Begleitschreiben, zu einer § 10 DSG-Vereinbarung, einer / eines Vorsitzenden einer Wahlkommission an einer Universität in dem folgendes zu lesen war? „Wir gehen daher davon aus, dass das BMWF die Vorsitzenden der Wahlkommissionen und die Wahlkommissionen vollkommen schad- und klaglos hält. Nur unter dieser Voraussetzung darf unserer Ansicht nach die oben angesprochene Vereinbarung seitens des BMWF an die Bundesrechenzentrum GmbH weitergeleitet werden.“

 

9.      Falls ja, haben Sie die § 10 DSG-Vereinbarung an das BRZ weitergeleitet oder planen Sie dies?

 

10. Falls ja, wird das BMWF die oder den Vorsitzenden der Wahlkommission schad und klaglos halten?

 

11. Den Medien ist zu entnehmen, dass sie vom Institut INSO der TU Wien, e-voting.cc, Robert Krimmer und dem Institut für Verwaltungsmanagement in Sachen e-Voting beraten werden. Legen Sie alle bestehenden Vereinbarungen mit diesen Personen offen. Welche Kosten sind für welche Gegenleistungen an die genannten Personen / Institutionen innerhalb der letzten vier Jahre geflossen?

 

12. Welche sonstigen Firmen oder Personen wurden von Ihnen in Zusammenhang mit e-Voting beauftragt? Welche Kosten für welche Gegenleistungen sind dabei angefallen?

 

13.  Im Rahmen Ihrer Aktion studi.gv.at haben Sie gratis Bürgerkartenlesegeräte   an Studierende verteilt.

a.      Welche Kosten sind durch diese Aktion entstanden, welche Organisationen haben welchen Teil davon übernommen?

b.      Warum fiel die Wahl auf Geräte der niedrigsten Sicherheitsklasse 1?

c.      Wären Geräte von höherer Sicherheitsklasse für demokratische Wahlen nicht passender gewesen?

d.      Wieviele Geräte wurden in den ersten zwei Monaten der Aktion verteilt?

e.      Wieviele Geräte wurden zum Beantwortungszeitpunkt verteilt?

f.        Können Sie ausschließen, dass persönliche Daten der Studierenden auf den Laptops der „TutorInnen“ zurückgeblieben sind?

g.      Entspricht es der Wahrheit, dass das Widerrufspasswort, das die Studierenden für die Bürgerkarte eingeben mussten für alle herumstehenden Personen am Laptop der „TutorInnen“ sichtbar war? Bzw. wäre dies möglich gewesen?

h.      Studierende mussten im Rahmen der Aktion einige persönliche Daten angeben (z.B. Name, Adresse). Wurde die Aktion bzw. eine ausführende Organisation beim Datenverarbeitungsregister (DVR) angemeldet? Wenn ja unter welcher DVR-Nummer? Wenn nein, warum nicht?

 

14.  Am 22.12.2007 gab es vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eine europaweite Ausschreibung „E-Voting für die HochschülerInnenschaftswahlen.“ (2007/S 247-302336) Diese wurde von Ihnen am 16.10.2008, nach Einsprüchen von MitbewerberInnen zurückgezogen (2008/S 201-266109). In weiterer Folge haben Sie den Auftrag In-House an das BRZ vergeben.

a.      Entspricht es der Wahrheit, dass das BRZ in weiterer Folge die Firma Syctl mit einem Teil des Auftrages beauftragt hat?

b.      Falls ja, welche Kosten sind dadurch für das BRZ sowie für das BMWF entstanden?

c.      Sind Ihnen weitere Abmachungen mit der Firma Syctl oder der Firma Syctl nahestehenden Personen oder Firmen bekannt, die im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe stehen? Wenn ja, wie lauten diese?

d.      Wurden beim Teilauftrag an die Firma Syctl, sofern ein solcher existiert, die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes eingehalten? Wie erklären Sie sich, dass die Firma Syctl, welche zunächst € 158.569 für den Auftrag zugesprochen bekommen hätte sollen, nun den Auftrag für die unter 14.b. genannte Summe abwickelt?