1197/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend klimarelevante Maßnahmen bei der Wohnbausanierung

 

 

 

 

 

 

 

Die Wohnbausanierung wird von allen ExpertInnen als zentrale beschäftigungs-, sozial-, klima-, und konjunkturpolitische Notwendigkeit betrachtet. Auch der Rechnungshof wies wiederholt in seinen Berichten auf die Versäumnisse von Bund und Ländern im thermischen Sanierungsbereich hin. Speziell in einem bereits vorliegenden Rohbericht kritisiert er :

 

Kurzfassung

 

Ziel der Überprüfung war festzustellen, ob die Maßnahmen der Länder im Bereich der Wohnbausanierung einen entsprechenden Betrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles leisten. Weiters sollten die Umsetzung der Vorgaben der Klimastrategie 2002 sowie der Einsatz der finanziellen Mittel der Länder in diesem Bereich bewertet werden. (TZ1)

 

Österreich ist zu einer Reduktion von 13 % der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 völkerrechtlich verpflichtet. (TZ 2)

 

Der Ministerrat und die Landeshauptleutekonferenz verabschiedeten gemeinsam die Klimastrategie 2002. Ein Konsens mit den Ländern über die Anpassung der Klimastrategie 2007 wurde nicht erzielt. (TZ 2)

 

Die Emissionen des Sektors Raumwärme/Kleinverbrauch lagen 2006 um 2,3 Mio t CO2-Äquivalente pro Jahr über dem Zielwert gemäß Klimastrategie, der 2010 erreicht werden soll. Eine klare Trendwende war nicht erkennbar. (TZ 3)

 

In der Klimastrategie 2002 erfolgte keine Aufteilung des durch den Sektor Raumwärme/Kleinverbrauch einzusparenden Emissionsvolumens auf die Länder. Somit lagen für diese keine quantifizierten Einsparungsziele vor. (TZ 5 und 6)

 

Die Umsetzung der Gebäude-Richtlinie der EU (Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Einführung eines Energieausweises) in den Ländern erfolge nicht rechtzeitig. Die EU-Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein. (TZ 9)

 

Umfassende Sanierungen waren in der Regel keine bewilligungspflichtigen, sondern lediglich anzeigepflichtige Bauvorhaben. Die Eingriffsmöglichkeit der Behörde, zB zur Einforderung von Mindeststandards, war daher begrenzt. (TZ 9)

 

Die in der Art 15a-Vereinbarung über gemeinsame Qualitätsstandards in der Wohnbauförderung vorgesehenen Anreize für eine thermisch-energetische Sanierung waren in den Ländern nicht immer vollständig umgesetzt. Die Förderungstatbestände waren unterschiedlich bzw gar nicht definiert. (TZ 13 und 14)

 

Die Höhe der Förderung orientierte sich oft nicht am Ausmaß der erfolgten Energieeinsparung bzw gab keine Anreize zum Einsatz ökologisch unbedenklicher Baustoffe. (TZ 15 bis 17)

 

Die Sanierungsberatung im Eigenheimbereich war in den Ländern unterschiedlich ausgeprägt. Nur in Oberösterreich war sie verpflichtend. (TZ 19)

 

Der Mitteleinsatz in der Wohnbauförderung blieb im überprüften Zeitraum österreichweit relativ konstant und betrug durchschnittlich 2,37 Mrd € pro Jahr. Förderbarwerte, die einen Vergleich der Ausgaben unterschiedlicher Förderinstrumente ermöglicht hätten, waren nicht vorhanden. (TZ 21 und 22)

 

Die Kosten je eingesparter Tonne CO2 waren bei Sanierungen im Mehrgeschosswohnbau wesentlich höher als jene im Eigenheimbereich. (TZ 28)

 

In manchen Ländern bestanden für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen eine komplexe Förderungskulisse und/oder parallele Förderungssysteme. (TZ 29)

 

Eine gezielte Ausrichtung des Mitteleinsatzes aus der Wohnbauförderung auf die Einsparungen an Treibhausgasen war nicht gegeben. Alle Länder sahen Einkommens- und/oder Flächengrenzen bei der Vergabe der Förderungen vor. (TZ 26 und 30)

 

Der gemäß Art 15a-Vereinbarung über gemeinsame Qualitätsstandards zu erstellende Bericht zur Evaluierung der Maßnahmen zur CO2-Emissionsreduktion im Rahmen der Wohnbauförderung basierte auf Teildaten und Schätzungen. (TZ 31)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.             In welcher Höhe werden sich die Strafzahlungen wegen der Nicht-Erreichung der völkerrechtlichen Verpflichtung zur Reduktion von 13% der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 bewegen?

 

2.             a)      Warum wurde kein Konsens mit den Ländern über die Anpassung der Klimastrategie 2007 erzielt?

 

b)      In der Klimastrategie 2002 wurde ein zusätzlicher Mitteleinsatz von jährlich 220 bis 255 Mio. Euro für die thermisch-energetische Gebäudesanierung aus dem Titel der WBF kalkuliert. Wie viele Mittel sollen jährlich ab 2009 in jedem Bundesland in Richtung thermisch-energetische Gebäudesanierung fließen?

 

c)      Welche Maßnahmen/Regelungen werden Sie treffen, damit der Anteil der Förderausgaben für thermisch-energetische Sanierung an den gesamten Sanierungsausgaben klar deklariert und nachvollziehbar wird?

 

3.             Was werden Sie unternehmen, damit es im Sektor Raumwärme/Kleinverbrauch endlich zu einer klaren Trendwende in Richtung Zielerreichung kommt?

 

4.             Welche Schritte werden Sie setzen, um zu der bisher versäumten Aufteilung des durch den Sektor Raumwärme/Kleinverbrauch einzusparenden Emissionsvolumens auf die Länder zu kommen?

 

5.             Wann werden endlich diese quantifizierbaren Einsparungsziele festgesetzt?

 

6.             Wie ist der derzeitige Stand des von der EU- Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens wegen der nicht rechtzeitigen Umsetzung der Gebäuderichtlinie?

 

7.             Welche Konsequenzen drohen Österreich daraus?

 

8.             Wie werden Sie die gemäß Art. 15a-Vereinbarung über gemeinsame Qualitätsstandards in der Wohnbauförderung vereinbarten Standards im Hinblick auf ihre Umsetzung und Einhaltung kontrollieren? Welche Folgen hat eine Nichteinhaltung?

 

9.             Wie werden Sie sicherstellen, dass sich in Hinkunft die Höhe der Förderung am Ausmaß der erfolgten Energieeinsparung bzw. am Einsatz ökologisch und bedenklicher Baustoffe orientiert?

 

10.        Auf welche Weise werden Sie österreichweit einheitliche Förderbarwerte, die einen Vergleich der Ausgaben unterschiedlicher Förderinstrumente ermöglichen, nach dem Vorbild der Umweltförderung bzw. Siedlungswasserwirtschaft implementieren?

 

11.        Wie werden Sie darauf dringen, dass die komplexe Förderkulisse für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen und parallele Fördersysteme in den Ländern korrigiert werden?

 

12.        In welcher Form werden Sie Förder-Missstände beheben, damit eine gezielte Ausrichtung der Wohnbauförderung auf die Einsparung von Treibhausgasen erfolgt und Einkommens- und /oder Flächengrenzen nicht mehr bei der Vergabe von Förderungen dominieren?

 

13.        Wann werden Sie seriöse, auf Gesamtdaten beruhende Berichte zur Evaluierung der Maßnahmen zur CO2-Emissionsreduktion im Rahmen der Wohnbauförderung einfordern?

 

14.        Bis wann werden Sie für eine Datenlage sorgen, die eine klare Aussage über den effizienten Mitteleinsatz im Bereich der thermischen Sanierung ermöglicht?

 

15.        Was unternehmen Sie, um die nationalen Normen zur Umsetzung der Gebäude-RL insbesondere in Salzburg und Niederösterreich zügig anzupassen?

 

16.        Wann wird die in der Gebäude-RL vorgesehene Anpassung auf Basis der Evaluierung der strengen Mindeststandards beim Heizwärmebedarf in Burgenland und Vorarlberg erfolgen?

 

17.        Wann werden Sie geeignete Qualitätskriterien für alternative Energiesysteme einführen?

 

18.        In welcher Form werden Sie sich im Zuge der Steuerreform für eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von thermisch-energetischen Sanierungskosten einsetzen?

 

19.        Wann werden Sie ein aussagekräftiges Monitoring gemäß Art. 15a-Vereinbarung über gemeinsame Qualitätsstandards einrichten, das auch die durch Neubauten verursachten zusätzlichen Emissionen ausweist?

 

20.        In welcher Form werden Sie den Empfehlungen des Rechnungshofes an die einzelnen Bundesländer mehr Nachdruck verleihen?