1200/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.03.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend außenpolitische Auswirkungen der Ustaša -„Gedenkfeiern“
Seit 1951 findet jedes Jahr auf dem Loibacher Feld bei Bleiburg/Pliberk in Kärnten/Koroška eine Veranstaltung zum Gedenken an Organisationen des faschistischen kroatischen NDH-Staates statt. Dieses Treffen ist mittlerweile das größte faschistische Treffen in Österreich. Im Zuge der Veranstaltung werden von einem großen Teil der Anwesenden in Kroatien verbotene Symbole der faschistischen Ustaša-Bewegung zur Schau gestellt (Fotos 01a-01e Anhang). Deren Führer Ante Pavelić wird ohne jede Einschränkung glorifiziert (Foto 02a, 02b Anhang). Veteranen der Ustaša nehmen an der Veranstaltung ebenso teil, wie junge Neonazis.
Das Treffen verharmlost und verherrlicht das mit dem NS-Regime kollaborierende Ustaša-System, das für den Massenmord an Juden/Jüdinnen, SerbInnen und RegimegegnerInnen verantwortlich war. Unter dem Deckmantel des Erinnerns an die Kapitulation faschistischer kroatischer Streitkräfte wird ein revisionistisches Geschichtsbild vermittelt, das die Ereignisse des Mai 1945 als Massenmord an unschuldigen KroatInnen darzustellen versucht. Entgegen dem Mythos sind allerdings Erschießungen von bereits gefangengenommenen Soldaten (geschweige denn ZivilistInnen) für Bleiburg/Pliberk nicht belegt. Demgegenüber stehen nachgewiesene Befehle Titos an die jugoslawische Armee und die PartisanInnenverbände, Erschießungen zu unterlassen. Zusätzlich zum historischen Revisionismus wurde in den letzten Jahren bei der "Gedenkveranstaltung" auch der mutmaßliche Kriegsverbrecher Ante Gotovina, der derzeit vor dem Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien vor Gericht steht, als "Held" glorifiziert (Foto 03a, 03b Anhang). Die Veranstaltung in Bleiburg/Pliberk stellt damit klar einen Zusammenhang zwischen der Relativierung und Leugnung der Verbrechen des historischen kroatischen Faschismus und dem aktuellen kroatischen Ultra-Nationalismus her.
Die "Gedenkstätte" wurde in den letzten beiden Jahrzehnten systematisch ausgebaut. Zuletzt wurde 2007 ein gigantischer Ausbau eingeweiht. Der zentrale Gedenkstein auf dem Gelände wurde 1985 errichtet, die Finanzierung erfolgte großteils durch die EmigrantInnenorganisation "Die vereinten Kroaten Kanadas". Interessanterweise weichen auf dem zweisprachig beschrifteten Stein die deutsche und die kroatische Version voneinander ab: Während die deutsche Inschrift lediglich "zum Gedenken an die gefallenen Kroaten - Mai 1945" lautet, heißt es in der kroatischen Version wörtlich übersetzt "Ruhm und Ehre der gefallenen kroatischen Armee". 1995 wurde von der "Bruderschaft des kroatischen Drachens" in unmittelbare Nähe ein weiterer Gedenkstein errichtet, der u.a. folgende Inschrift trägt: "Kroatien wird auf immer seiner Söhne und Töchter gedenken, die den Tod erlitten, weil sie Volk und Heimat liebten." In dieser Weise wird die Unterstützung des faschistischen Regimes als "Heimatliebe" verharmlost (Foto 04, Anhang).
In der Umgebung finden sich weitere Gedenksteine: Am Loibacher Friedhof befindet sich bereits seit den 70er Jahren ein Denkmal. Bereits 1957 war von der Klagenfurter Vereinigung "Bleiburger Ehrenzug" auf dem Soldatenfriedhof in Völkermarkt ein Grabstein für den faschistischen kroatischen General Tomislav Rolf errichtet worden. Weitere von dieser Organisation aufgestellte Gedenksteine finden sich am Ulrichsberg, in St. Veit und Eisenkappl.
2007 protestierte der kroatische Staatspräsident Stjepan Mesic in einem Brief an die österreichische Botschafterin in Kroatien gegen die unbehelligte Zurschaustellung von in Kroatien verbotenen faschistischen Symbolen in Österreich. Tatsächlich beschränkt sich die österreichische Polizei im Rahmen der "Gedenkfeiern" in Bleiburg/Pliberk auf die Regelung des Verkehrsaufkommens und auf Handshakes und freundlichen Small Talk mit Veranstaltern bzw. (auch einschlägig gekleideten) BesucherInnen der Veranstaltung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Anhang
Foto 01a
Foto 01b
Foto 01c
Foto 01d
Foto 01e
Foto 02a
Foto 02b
Foto 03a
Foto 03b
Foto 04