1289/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Ing. Kapeller
Kolleginnen
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst
betreffend
dringend nötige Verlängerung des Sozialpakets im Bereich
der Landes-
verteidigung
Die
unterzeichneten Abgeordneten haben bereits am 21. Jänner 2009
eine Anfrage
an die Frau
Bundesminister für Frauen und Öffentlichen Dienst eingebracht, in der
sie ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass das Bundeskanzleramt die dringend not-
wendige Verlängerung des
Sozialpaketes im Bereich der Landesverteidigung nicht
rechtzeitig ausarbeiten und dem Parlament vorlegen wird.
Die nunmehr eingetroffene
Beantwortung der Anfrage (587/AB) bestätigt diese
Befürchtungen, da
die Frau Bundesminister mit keiner Silbe - ausgenommen einer
reinen Wissensfrage -
auf die gestellten Fragen eingegangen ist. Da aber das der-
zeitig gültige
Sozialpaket für die Bediensteten im Ressortbereich
Landesverteidigung
mit 1. Juli 2009 ausläuft und somit eine Verlängerung noch im ersten Halbjahr
dringend erforderlich ist, stellen die unterzeichneten Abgeordneten die noch
unbe-
antworteten Fragen aus der Anfrage 679/J nochmals, ergänzen diese um einige
weitere Aspekte und ersuchen um ausführliche
Beantwortung.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für
Frauen und Öffentlichen Dienst folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen
der Umstand bekannt, dass durch Verzögerungen der Bundesheer-
reform ÖBH 2010 organisatorische Maßnahmen, die
viele Ressortangehörige
betreffen, erst verspätet, also nach dem 01.07.2009, verfügt werden können?
2.
Werden Sie
entsprechend den Intentionen der Bundesheerreformkommission
die Verlängerung dieses in § 113 h Gehaltsgesetz enthaltenen
Sozialplanes
anstreben?
3.
Wann werden Sie dem Parlament eine entsprechende Vorlage zur Verlängerung
von § 113 h Gehaltsgesetz zuleiten?
4.
Welche anderen Abfederungsmaßnahmen, zum Beispiel
auch im pensionsrecht-
lichen Bereich, sehen
Sie zur Vermeidung sozialer Härten
als erforderlich an?
5.
Wann werden Sie diese Maßnahmen dem Parlament
zur Beschlussfassung
vorschlagen?
6.
Bei wie vielen Ressortangehörigen des Bundesministeriums für
Landesverteidi-
gung kam § 113h Gehaltsgesetz bisher zur Anwendung?
7.
Wie viele
Ressortangehörige des Bundesministeriums für Landesverteidigung
sind noch von Umsetzungsmaßnahmen der
Bundesheerreform betroffen, die erst
nach 1. Juli 2009 erfolgen können und für die
Bediensteten entweder eine besol-
dungsrechtliche Schlechterstellung oder eine andere Funktionsentlohnung bewir-
ken?