1289/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Kapeller
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst

betreffend dringend nötige Verlängerung des Sozialpakets im Bereich der Landes-
verteidigung

Die unterzeichneten Abgeordneten haben bereits am 21. Jänner 2009 eine Anfrage
an die Frau Bundesminister für Frauen und Öffentlichen Dienst eingebracht, in der
sie ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass das Bundeskanzleramt die dringend not-
wendige Verl
ängerung des Sozialpaketes im Bereich der Landesverteidigung nicht
rechtzeitig ausarbeiten und dem Parlament vorlegen wird.

Die nunmehr eingetroffene Beantwortung der Anfrage (587/AB) bestätigt diese
Bef
ürchtungen, da die Frau Bundesminister mit keiner Silbe - ausgenommen einer
reinen Wissensfrage - auf die gestellten Fragen eingegangen ist. Da aber das der-
zeitig g
ültige Sozialpaket für die Bediensteten im Ressortbereich Landesverteidigung
mit 1. Juli 2009 ausläuft und somit eine Verlängerung noch im ersten Halbjahr
dringend erforderlich ist, stellen die unterzeichneten Abgeordneten die noch unbe-
antworteten Fragen aus der Anfrage 679/J nochmals, erg
änzen diese um einige
weitere Aspekte und ersuchen um ausf
ührliche Beantwortung.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für
Frauen und
Öffentlichen Dienst folgende

Anfrage:

1.  Ist Ihnen der Umstand bekannt, dass durch Verzögerungen der Bundesheer-
reform
ÖBH 2010 organisatorische Maßnahmen, die viele Ressortangehörige
betreffen, erst versp
ätet, also nach dem 01.07.2009, verfügt werden können?

2.                 Werden Sie entsprechend den Intentionen der Bundesheerreformkommission
die Verl
ängerung dieses in § 113 h Gehaltsgesetz enthaltenen Sozialplanes
anstreben?

3.                 Wann werden Sie dem Parlament eine entsprechende Vorlage zur Verlängerung
von
§ 113 h Gehaltsgesetz zuleiten?

4.                 Welche anderen Abfederungsmaßnahmen, zum Beispiel auch im pensionsrecht-
lichen Bereich, sehen Sie zur Vermeidung sozialer Härten als erforderlich an?

5.                 Wann werden Sie diese Maßnahmen dem Parlament zur Beschlussfassung
vorschlagen?

6.                 Bei wie vielen Ressortangehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidi-
gung kam § 113h Gehaltsgesetz bisher zur Anwendung?

7.                 Wie viele Ressortangehörige des Bundesministeriums für Landesverteidigung
sind noch von Umsetzungsma
ßnahmen der Bundesheerreform betroffen, die erst
nach 1. Juli 2009 erfolgen k
önnen und für die Bediensteten entweder eine besol-
dungsrechtliche Schlechterstellung oder eine andere Funktionsentlohnung bewir-
ken?