1292/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bucher

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend des Solidaritätsfonds zur Erbringung von Leistungen an in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Tabaktrafikanten

 

Der Solidaritätsfonds wurde zur Stützung für in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratende Tabaktrafikanten bei der MonopolverwaltungsGmbH (MVG) eingerichtet. In den Fonds werden im Jahr ca. 30 Millionen Euro durch die Industrie eingezahlt, indem sie 10% Zuschlag auf die Einzelhandelsspanne zahlt. Die Abwicklung erfolgt über einen Beirat, dem ein Vertreter des BMF, ein Vertreter der MVG und ein Vertreter des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten angehören. In zeitlicher Hinsicht ist dem Solidaritätsfonds nach dem Gesetzeswortlaut eine Funktion für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010 zugewiesen.

Beachtlich ist in diesem Zusammenhang, dass der Bundesgreminalobmann der Tabaktrafikanten Komm.Rat Peter Rudolf Trinkl in Hinblick auf ein Interview der Zeitung „Trafikantenzeitung“ 2/2009 davon überzeugt zu sein scheint, dass der Fonds auch nach 2010 bestehen bleibt. Ähnlich formuliert Dr. Fritz Simhandl der MonolpolverwaltungsGmbH in einer Richtigstellung der Branchenzeitung „Filterlos“, dass der Solidaritätsfonds so lange seine Rechtspersönlichkeit und damit seine Existenz behalte, bis alle Mittel entsprechend der Solidaritätsfondsordnung ausgeschüttet worden seien.     

Hinsicht der bisherigen Ausschüttungen des Solidaritätsfonds ist festzustellen, dass nur ungefähr die Hälfte der vorgesehenen Mittel an Trafikanten ausbezahlt worden ist, so dass in Folge dessen zu erwarten ist, dass Ende 2010 ca. 45 Millionen Euro nicht ausbezahlt sein werden.  

 

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

 

1.

Wie hoch sind die Kosten für die Verwaltung (Personal- und Sachaufwand) des Solidaritätsfonds bzw. wie sind diese genau aufgegliedert?

 


2.

Wie setzt sich der Beirat namentlich zusammen bzw. welche Beiratsmitglieder haben bisher die Beschlüsse der Geldzuweisungen gefällt?

 

3.

Wie hoch sind die Aufwandsentschädigungen der einzelnen Beiratsmitglieder und gibt es Sonderleistungen für diese?

 

4.

Wie hoch ist der Fonds derzeit dotiert?

 

5.

Liegen Erkenntnisse darüber vor, warum eigentlich anspruchsberechtigte Trafikanten die Fondsmittel nicht abrufen?

 

6.

Wenn ja, welche Gründe bestehen?

 

7.

Wenn ja, sind Gegenmaßnahmen geplant, um diesen Gründen entgegenzuwirken bzw. diese zu beseitigen?

 

8.

Wenn nein, ist aufgrund der beschränkten Nachfrage eine Reduzierung oder ein Stopp des abzuführenden Zuschlages von derzeit 10% zu erwarten?

 

9.

Ist die bisherige Vergabepraxis im Rahmen der in der Solidaritätsfondsordnung vorgesehenen Grenzen erfolgt?

 

10.

Gibt es Pläne für eine Ausdehnung der Verwendungskriterien in Hinblick auf die nicht in Anspruch genommenen Mittel zugunsten in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratener Trafikanten?

 

11.

Wenn ja, wie sollen diese Kriterien ausgestaltet sein?

 

12.

Wenn ja, wer soll für die Vergabe der Gelder zuständig sein und wer soll dies kontrollieren?

 

13.

Ist entgegen des Wortlautes der gesetzlichen Regelungen vorgesehen, dass dem Solidaritätsfonds auch über den vorgesehenen Zeitraum, d.h. über den 31.12.2010 hinaus, eine Funktion zukommt?

 

14.

Wenn ja, wie ist dies zu begründen?

 


15.

Wenn nein, wie sollen die möglicherweise Ende 2010 übrig bleibenden Mittel verwendet werden?

 

 

Wien, 12.03.2009