1385/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.03.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Mittel für den Ausbau des Öffentlichen Verkehrs
Klima- und Umweltschutz sowie Verkehrssicherheit sprechen seit jeher für die Öffentlichen Verkehrsmittel. Nicht zuletzt aus einer volkswirtschaftlich-finanziellen Perspektive, die die beträchtlichen durch Öffentliche Verkehrsmittel vermiedenen Klima-, Umwelt- und Unfallkosten mit berücksichtigen muss. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Konjunkturkrise, der Bedrohung von zigtausenden Arbeitsplätzen und der kurzfristig stark schwankenden, längerfristig tendenziell jedoch wegen der Begrenztheit der Ölvorräte steigenden Ölpreise wird der effizientere Umgang mit Energie gerade im zu hohen Prozentsätzen ölabhängigen Verkehrssektor endgültig auch aus sozialen Gründen noch dringender. Energieeffizienz heißt längerfristige breite Leistbarkeit von Mobilität - nur eine energieeffizientere Gestaltung unseres Verkehrswesens mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln als leistungsstarkem Rückgrat kann sozial gerecht gestaltete Mobilität für alle sichern.
Dabei bilden bauliche Maßnahmen und die Anschaffung von Fahrzeugen nur einen Teil des nötigen umfassenden Attraktivierungsprogramms für den Öffentlichen Verkehr. Zentral für die Qualität des Öffentlichen Verkehrs sind möglichst dichte Taktfahrpläne und kurze Umsteigevorgänge sowie optimale Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Mobilitätsformen (Fahrradtransport, Park&Ride, Carsharing, ...).
In den letzten Jahren gab es wiederholt Kritik an ausbleibenden (zB Nahverkehr) bzw. an nicht (nur) sachlichen Kriterien ausgerichteten (zB ÖBB) Reformen im Bereich des Öffentlichen Verkehrs und an unzureichenden Mitteln des Bundes für diesen Bereich. Dazu wurde seitens der verantwortlichen Ressorts wiederholt auf die über den Finanzausgleich und die Erhöhung der Mineralölsteuer (MÖSt) den Ländern und Gemeinden zur Verfügung stehenden Mittel für den Öffentlichen Verkehr verwiesen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Werden Sie daher – anders als Ihr Vorgänger, der dies für entbehrlich hielt -, a) für eine verpflichtende Verwendung aller den Ländern und Gemeinden im Wege des Finanzausgleichs für den Öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehenden Mittel in quantifizierter, evaluierbarer Form mit Zweckbindung sorgen und b) entsprechende Berichtspflichten durchsetzen?
Wenn nein, warum nicht?