1410/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Herbert, Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Ungereimtheiten im Fall Brennan

 

Der OTS0173 vom 10.März 2009 war zu entnehmen:

„Falter: neue Ungereimtheiten im Fall Brennan

Utl.: Ein Zeuge belastet den farbigen Lehrer Michael Brennan. Er wird

      von der Polizei privilegiert =

 

   Wien (OTS) - Er wurde mit einem Dealer verwechselt und von Polizisten so schwer verletzt, dass er für mehrere Tage im Spital landete. Die irrtümliche Verhaftung des farbigen US-Lehrers Michael Brennan erstaunte die Öffentlichkeit. Während Brennan beklagte, misshandelt worden zu sein, stellte sich Polizeipräsident Gerhard Pürstl demonstrativ hinter seine Beamten. Das ihm unterstehende "Büro für besondere Ermittlungen" untersucht den Fall im Auftrag der Justiz.

 

   Nun geschieht Ungewöhnliches. Kürzlich schaltete sich das Landesamt für Verfassungsschutz in den Fall ein. Die normalerweise für Terrorbekämpfung zuständigen Beamten dokumentierten die Aussage eines Mannes, der mit Brennan im Spital das Zimmer geteilt haben will. Der Lehrer, so gab der Zeuge an, "hüpfte herum, als ob nichts gewesen wäre". Nur als ORF-Reporter auftauchten, habe Brennan Krücken benutzt. Brennan, so der Zeuge, "belüge" die Öffentlichkeit. Das Befremdliche an dieser Aussage: Der Zeuge, der Brennan schwer belastet, wurde von der Polizei anonymisiert. Name und Adresse sind in den Akten geschwärzt. Ein Zeugenschutz, der nur in Mafiaprozessen gewährt wird.

 

   Brennans Anwalt Wilfried Embacher vermutet, dass gegen seinen Mandanten eine Schmutzkübelkampagne gefahren wird. Er stellte den Antrag, dass in dem Fall nicht die Polizei ermittle, sondern eine unabhängige Instanz. Denn im Spital, so die Befunde, wurde festgestellt, dass Brennan zwei Wirbelknochenbrüche erlitt. Auch ein weiterer Experte stellte Verletzungen fest - es war der Amtsarzt der Wiener Polizei.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 


 

Anfrage:

 

 

1.     Wie lange nach dem irrtümlichen Zugriff stellte ein Arzt eine Verletzung bei dem Lehrer fest?

2.     Wie lange nach dem irrtümlichen Zugriff stellte der Amtsarzt eine Verletzung bei dem Lehrer fest?

3.     Wie lange nach dem irrtümlichen Zugriff wurde der Lehrer in einem Krankenhaus untersucht?

4.     Wie lange nach dem irrtümlichen Zugriff wurde die Verletzung festgestellt?

5.     Welche Arten der Untersuchungen, wie zum Beispiel Röntgen, MRT, CD, etc., wurden durchgeführt?

6.     Von wem wurde die Verletzung festgestellt?

7.     Welche Verletzungen wurden festgestellt?

8.     Welche Arten von Therapien wurden verschrieben?

9.     Hätte die Verletzung auch woanders herkommen können?

10. Wenn ja, wodurch hätten diese Verletzungen entstehen können?

11. Können dies auch Sportverletzungen sein?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wie verhielt sich der Lehrer im Krankenhaus?

14. Wurden diesbezüglich Ärzte und Schwestern einvernommen?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

17. Wurden diesbezüglich auch Patienten einvernommen?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

20. Gibt es Zeugen, welche bestätigen, dass der schlechte Gesundheitszustand nur vorgetäuscht war?

21. Hätten die Wirbelbrüche schon vor dem Zugriff bestehen können?

22. Hätten die Wirbelbrüche nach dem Zugriff entstehen können?