1428/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundeskanzler

betreffend den Rechnungshofbericht Bund 2009/4

 

 

 

Im Rechnungshofbericht Bund 2009/4 hob der Rechnungshof bezüglich der Internes Kontrollsystem im Bereich der EU–Strukturfonds – Operationelles Programm Phasing Out Burgenland 2007 bis 2013 – EFRE folgende Empfehlungen hervor:

 

(1) Die Anträge auf Zugriffsrechte zum elektronischen Kommunikationssystem wären vor deren Weiterleitung an die Europäische Kommission inhaltlich zu prüfen. (TZ 32)

(2) Die ordnungsgemäße Übertragung der Aufgaben und der mit diesen verbundenen Verpflichtungen an die betroffenen zwischengeschalteten verantwortlichen Förderungsstellen wäre unverzüglich sicherzustellen. (TZ 11)

(3) Die Möglichkeit, einen Bewertungsplan zur verlässlichen Abstimmung der geplanten Bewertungstätigkeiten zu erstellen, sollte genutzt werden. (TZ 27)

(4) Der Informationsgehalt der Projektvorschläge, die bei der Verwaltungsbehörde als Sekretariat der Koordinierungssitzungen einzureichen sind, wäre zu verbessern. (TZ 18)

(5) Zur Gewährleistung einer regelmäßigen eingehenden Bewertungstätigkeit des Begleitausschusses sollte im Bedarfsfall eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden. (TZ 24)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage:

 

1.   Werden die Anträge auf Zugriffsrechte zum elektronischen Kommunikationssystem  vor deren Weiterleitung an die Europäische Kommission inhaltlich geprüft?

 

2.   Wenn nein, warum nicht?

 

3.   Welche Personenkreise können Zugriffsrechte beantragen?

 

4.   Unter welchen Voraussetzungen erhalten Personen Zugriffsrechte?

 

5.   Welche Fehler können inhaltlich auftreten?

 

6.   Wer prüft die Anträge?

 

7.      Wird die ordnungsgemäße Übertragung der Aufgaben und der mit diesen verbundenen Verpflichtungen an die betroffenen zwischengeschalteten verantwortlichen Förderungsstellen unverzüglich sichergestellt?

 

8.   Wenn nein, warum nicht?

 

9.   Wenn ja, wann?

 

10.     Wie wird die ordnungsgemäße Übertragung der Aufgaben und der mit diesen verbundenen Verpflichtungen an die betroffenen zwischengeschalteten verantwortlichen Förderungsstellen sichergestellt?

 

11.     Welche Aufgaben sind das?

 

12.     Welche Verpflichtungen sind mit diesen Aufgaben verbunden?

 

13.     Um welche Förderungsstellen handelt es sich hier?

 

14.     Wird ein Bewertungsplan zur verlässlichen Abstimmung der geplanten Bewertungstätigkeiten erstellt?

 

15.     Wenn nein, warum nicht?

 

16.     Wenn ja, wie soll der aussehen?

 

17.     Durch wen wird der Bewertungsplan erstellt?

 

18.     Wird der Informationsgehalt der Projektvorschläge, die bei der Verwaltungsbehörde als Sekretariat der Koordinierungssitzungen einzureichen sind, verbessert?

 

19.     Wenn ja, in welchem Umfang?

 

20.     Wenn nein, warum nicht?

 

21.     Wie viele Projektvorschläge wurden eingereicht?

 

22.     Von wem wurden diese Projektvorschläge eingereicht?

 

23.     Ist geplant zur Gewährleistung einer regelmäßigen eingehenden Bewertungstätigkeit des Begleitausschusses im Bedarfsfall eine Arbeitsgruppe einzusetzen?

 

24.     Wenn nein, warum nicht?

 

25.     Wenn ja, wer sollte dieser Arbeitsgruppe angehören?

 

26.     Wie sehen die Bewertungskriterien aus?

 

27.     Wie setzt sich der Begeleitausschuss zusammen.

 

28.     Wie oft tagt der Begleitausschuss?

 

29.     Wie oft sollte die Arbeitsgruppe tagen?