1429/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
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ANFRAGE

der Abgeordneten Gartelgruber
und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst betreffend die Situation von Frauen in Erwerbsarbeit und die Erfassung von frauenspezifischen Einkommensdaten durch die gesetzlichen Krankenkassen.

 

Einer neuen Studie der Europäischen Union zufolge, welche im März 2009 vorgestellt wurde, weist Österreich die zweitgrößte Einkommensschere zwischen Männern und Frauen in der EU auf. Frauen in Österreich haben 2007 demnach durchschnittlich um 25,5 Prozent weniger verdient als Männer. Nur Estland weist mit einem Unterschied von 30,3 Prozent einen noch größeren Abstand zwischen Frauen- und Männereinkommen – bezogen auf das Stundengehalt – auf. Die Einkommensschere in der EU betrug nach jüngst von "European Statistical Data Support" und Eurostat veröffentlichten Rohdaten für 2007 im Durchschnitt aller 27 Mitgliedsländer 17,4 Prozent.

In Staaten mit einer auseinanderklaffenden Einkommensschere, wie den Niederlanden oder Deutschland wiederum gebe es einen sehr hohen Anteil von Teilzeitarbeiterinnen, womit das Gehalt teilweise deutlich niedriger ausfällt als jenes der Männer. In Österreich aber hänge der Unterschied nicht nur mit den Teilzeitbeschäftigten zusammen, kritisierte EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla: Einerseits würden Frauen immer noch traditionell in schlechter bezahlten Berufen arbeiten als Männer, andererseits gebe es hier noch zu wenig Frauen in gehobenen Positionen.  Generell betonte der Kommissar, dass man das Potenzial von Frauen nicht vernachlässigen dürfe.

Im Bereich der Bundesbediensteten und Landeslehrer (für diese Gruppen gestaltet der Bundesgesetzgeber die dienstrechtlichen Rahmenbedingungen) wird strukturell durch die entsprechenden Gesetze völlige Gleichstellung beider Geschlechter vorgegeben. Einkommensunterschiede auf gleichwertigen Arbeitsplätzen können nur durch die Inanspruchnahme von Teilzeit, die Leistung von Überstunden oder das Dienstalter bedingt sein. Im Bereich der Privatwirtschaft sieht die Situation, wie oben angeführt, leider anders aus.

Der faktische „Gender Pay Gap" hat demgegenüber viele Ursachen, von der Berufswahl bis hin zum Karriereknick durch betreuungsbedingte Unterbrechungszeiten. Mit zum „Gender Pay Gap" kann auch die Arbeitsbewertung durch die Kollektivvertragsparteien beitragen, bei der die Festlegung von Entlohnungsgruppen dazu führen kann, dass Tätigkeiten, die überwiegend von Männern ausgeführt werden, höher bewertet werden als Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeführt werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen verwalten Einkommens- und Beschäftigungsdaten ihrer Versicherten. Diese Daten werden teilweise über den Zweck der Sozialversicherung im engeren Sinn hinaus verwendet, so etwa für die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger herausgegebene Statistik "Verteilung der beitragspflichtigen Einkommen 2007". Gerade bei der Ermittlung der Medianeinkommen zwischen den Geschlechtern und den dabei zu Tage tretenden Unterschieden stellt sich aber die Frage, ob Parameter wie Branchen, Teilzeit- und Saisonbeschäftigungen etc. entsprechend erhoben und sodann in den Berechnungen berücksichtigt werden. Andernfalls würden die Statistiken nämlich verfälscht.

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete nachstehende

Anfrage:

1. Welche Ursachen sind aus Ihrer Sicht für die bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen verantwortlich?

2. Welche anteilige Gewichtung haben diese Ursachen jeweils?

3. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode geplant, um diese Einkommensunterschiede zu verringern?

4. Welchen Stellenwert hat für Sie im Rahmen der Frage 3  die Steigerung der Zahl von Frauen, die in klassischen Männerberufen tätig sind?

5. Welche Maßnahmen sind geplant, um die gesellschaftlich und familiär wichtige, aber unbezahlte Haushaltsarbeit finanziell und im Hinblick auf deren öffentliche Anerkennung aufzuwerten?

6. Welche Maßnahmen sind hinsichtlich der Beanstandungen in dem am 13.01.2009 veröffentlichten kritischen Bericht des Rechnungshofes Bund 2009 01  Band 2 bezüglich der Frauenförderungsprogramme geplant?

7. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode geplant, um die Ermittlung von Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen im Sozialversicherungsbereich, etwa bei den Datensammlungen der Krankenkassen, zu präzisieren bzw. Faktoren wie Teilzeit- und Saisonbeschäftigung in dieser Ermittlung zu berücksichtigen?