1457/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

 

betreffend Lehrlingsausbildung und Berufsreifeprüfung

 

 

Im Zusammenhang mit der in Österreich praktizierten Lehrlingsausbildung kommt es in einigen Bereichen immer wieder zu Anfragen, wie diese zu interpretieren sei. Auch die Frage der damit in Zusammenhang stehenden Weiterbildung ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen.

Darüber hinaus sind nun zahlreiche Fälle aufgetaucht, bei denen die Frage der Externisten-Berufs-Reifeprüfung im Zusammenhang mit den dafür erforderlichen Fachbereichen  für  Unmut gesorgt hat.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage:

 

1.     Ist die Ausbildung als Anlagenmonteur in der voestalpine AG– Lehrwerkstätte nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes anerkannt?

2.     Ist die Weiterbildung zum Werkmeister – Fachbereich Hüttenwesen – in Österreich nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes als Fachausbildung offiziell anerkannt?

3.     Trifft es zu, dass bei der Berufsreifeprüfung für Externisten die Absolvierung einer Abschlussprüfung in den Gegenständen Mathematik, Englisch und Deutsch sowie der Nachweis eines „Fachbereich“ Abschlusses zu erbringen sind?

4.     Ist nach positiver Ablegung der Prüfungen sowie Vorlage des abgelegten Fachbereiches ein Reifezeugnis auszustellen?

5.     Gibt es bei den Fachbereichen Beschränkungen, welche anerkannt und welche nicht anerkannt sind?

6.     Sind Fachbereiche nach Zulassung zur Reifeprüfung noch abänderbar oder nicht?

7.     Berechtigt ein solcher Abschluss zum Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule?