1556/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Hagen, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend mutmaßliche, neue Erkenntnisse in der Causa des verurteilten Ex- Postenkommandanten der Polizeiinspektion Hörbranz

 

In den vergangenen Tagen erlangte der Fall des in zweiter Instanz wegen Misshandlung einer untergebenen Polizeibeamtin verurteilten Ex-Postenkommandanten der Polizeiinspektion Hörbranz erneut mediale Aufmerksamkeit. Dies vor dem Hintergrund, dass seitens des Verteidigers, Dr. Martin Mennel, Informationen an die Öffentlichkeit getragen wurden, die diese Causa in einem neuen Licht erscheinen lassen könnten. Von Dr. Mennel wurde dabei in den Raum gestellt, dass jene Misshandlungen der Polizeibeamtin, für welche der ehemalige Postenkommandant der PI Hörbranz verurteilt worden war, nicht von diesem zu verantworten wären. Konkret sollen die Misshandlungen von namentlich unbekannten Beamten der Einsatzeinheit Vorarlberg vorgenommen worden sein, welche sich mit der betroffenen Polizeibeamtin auf der Polizeiinspektion Hörbranz geprügelt haben sollen. Darüber hinaus sollen die von der Polizeibeamtin vor Gericht getätigten Aussagen nicht der Wahrheit entsprochen haben.

 

Da es für Außenstehende somit nicht nachvollziehbar ist, ob im Zuge der Ermittlungen gegen den Ex-Postenkommandanten die Beweislage auch in Richtung der vom Dr. Mennel nun getätigten Behauptungen überprüft wurde, oder es sich dabei auch aus Sicht der Polizei um neues Beweismaterial handeln könnte, richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Sind dem Bundesministerium für Inneres die vom Verteidiger des verurteilten Ex-Postenkommandanten der Polizeiinspektion Hörbranz geäußerten Behauptungen zur Kenntnis gelangt?

 

  1. Wurden diese Behauptungen bereits in Rahmen des Strafverfahrens überprüft?

 

    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

    1. Wenn nein, wurden bzw. werden diese Behauptungen jetzt überprüft? Wenn ja, welche Ermittlungen wurden bzw. werden durchgeführt, und von wem wurden sie angeordnet? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wurde auch das Büro für interne Angelegenheiten zur Aufklärung dieser Vorwürfe eingeschaltet?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?