1567/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.04.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2008 in Ihrem Ressort
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 DienstnehmerInnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte behinderte Person einzustellen.
Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von behinderten Menschen..
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2008 die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort erfüllt?
(Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 21
2.282
3. Ermittelte Pflichtzahl (2282/25) 91
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 21
hiervon doppelt anrechenbar 9
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