1579/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2009
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend ECOFIN-Abstimmung gegen Ökologisierung der Umsatzsteuer

 

Österreichs Energiewirtschaft setzt in hohem Ausmaß auf erneuerbare Energien und steht in Konkurrenz mit billigem Atomstrom und fossilen Energieträgern. Eine wesentliche Maßnahme zur Stärkung der heimischen Wirtschaft und zur Entlastung der Bürger wäre eine Senkung der Mehrwertsteuer für Energie aus Quellen, die als erneuerbar zu bezeichnen sind. Da es zu keiner Differenzierung zwischen in- und ausländischen Anbietern käme, gleichzeitig aber vor allem österreichische Unternehmen in diesem Bereich aktiv sind, wäre eine solche Maßnahme trotz der positiven Effekte auf den Wirtschaftsstandort Österreich wettbewerbskonform.

 

Der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister (ECOFIN) hat sich am 10. März 2009 auf eine Liste von Gütern und Dienstleistungen geeinigt, auf welche die Mitgliedsstaaten künftig einen ermäßigten Umsatzsteuersatz einheben dürfen. Sie umfasst unter anderem kleinere Reparaturen an Fahrrädern und Kleidung, Dienstleistungen im Gaststättengewerbe, Haarschnitte und Renovierungen in Privathaushalten. Ermäßigte Steuersätze für umweltschonende Produkte wurden vom ECOFIN hingegen mit dem Argument abgelehnt, dass es bessere und zielgerichtetere Maßnahmen zur Erreichung umweltpolitischer Ziele gäbe.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Haben Sie beim ECOFIN Treffen am 10. März 2009 für oder gegen einen ermäßigten Steuersatz für umweltschonende Produkte abgestimmt?

2.      Wie begründen Sie Ihre Abstimmung?