1601/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.04.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Gradauer, Weinzinger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend unangemessen kurze Begutachtungsfrist
Der Entwurf für den Beitrag des Bundesministeriums für Gesundheit zum Budget-begleitgesetz 2009 ist am 13. März 2009 (16.25 Uhr) beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingelangt. Die vorgegebene Begutachtungsfrist endete am 23. März 2009, 12.00 Uhr.
Trotz telefonischer Urgenz um eine Erstreckung der Begutachtungsfrist am 19. März 2009 wurde diese nicht gewährt und das, obwohl den Ländern laut Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 13. Juni 1973, GZ. 33.123-2a/73 eine wenigstens sechswöchige Begutachtungsfrist einzuräumen ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Sind Sie über diesen Sachverhalt informiert?
a. Wenn nein, warum nicht?
2. Warum wurde der Entwurf nicht rechtzeitig versandt?
3. Können Sie solche Verspätungen für die Zukunft ausschließen?
4. Ist Ihnen das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 13. Juni 1973, GZ. 33.123-2a/73 bekannt?
a. Wenn ja, halten Sie es für eine unverbindliche Richtlinie?
b. Wenn nein, warum ist Ihnen das Rundschreiben nicht bekannt?
5. Warum halten Sie sich nicht an oben genannte Direktive?
6. Gedenken Sie sich fürderhin an diesen Zeitrahmen zu halten?
7. Welchen Zeitrahmen halten Sie für eine Begutachtungsfrist angemessen?
8. Welche Gründe haben Sie dazu bewogen einer Fristverlängerung nicht zuzustimmen?
9. Werden Sie diese Gründe dem Bundeskanzleramt mitteilen?
10. Ist Ihrer Ansicht nach eine Begutachtung zweckmäßig?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht