1684/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Pflegegeldverfahren

 

 

Trotz einiger Verbesserungen  liegt die Organisation und Abwicklung der Pflegegeldverfahren noch immer im argen, wie nicht nur die Berichte der Volksanwaltschaft, sondern auch die Prüfberichte des Rechnungshofes aus den letzten Jahren zeigen:

-          Die Verfahren dauern bei einzelnen Trägern noch immer zu lange

-          Eine ausreichende und einheitliche Begutachtung ist nicht gesichert

-          Die Gutachten sind oft ebenso mangelhaft wie die die Kontrolle der Gutachten.

Auch der Umstand, dass auf Bundesebene 25 Träger für das Bundespflegegeldverfahren zuständig sind (dazu noch die 9 Bundesländer für das Landespflegegeld), deutet darauf hin, dass die Organisation des Pflegegeldverfahrens dringend reformbedürftig ist. Falls auch das Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichtsbehörde von Trägern fungiert, die für die Organisation und Abwicklung des Pflegegeldes zuständig sind, bitten wir Sie nachstehende Fragen zu beantworten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1). Wie lange dauert zur Zeit im Durchschnitt ein Pflegegeldverfahren, aufgegliedert nach den einzelnen Trägern, für die Sie zuständig sind

a) bei Erstanträgen

b) bei Erhöhungsanträgen

2). Wie lange dauerte ein Pflegegeldverfahren im Durchschnitt, aufgegliedert nach einzelnen Trägern bzw. Erst- und Erhöhungsanträgen

a) im Jahr 2008

b) im Jahr 2007

c) im Jahr 2006?

3). Wie viele der Pflegegeldverfahren insgesamt (in absoluten und relativen Zahlen) bei den einzelnen Trägern, aufgegliedert nach Erst- und Erhöhungsanträgen, dauerten in den in Frage 2 genannten Jahren länger als

a) 90 Tage

b) 180 Tage?

4). Welche Gründe wurden von den betroffenen Trägern als Gründe genannt, warum die maximal mögliche Verfahrensdauer von 180 Tagen bzw. 6 Monaten überschritten wurde?

5). Wie viele der  Erst- und Erhöhungsanträge bei den einzelnen Trägern wurden abgelehnt oder zurückgezogen in den genannten Jahren?

6). Wie viele der Erst- und Erhöhungsanträge bei den einzelnen Trägern wurden von den AnspruchswerberInnen bzw. dem jeweiligen Träger in den genannten Jahren beeinsprucht?

7). Wie viele der beeinspruchten Bescheide wurden im weiteren Instanzenweg zugunsten der AnspruchswerberInnen bzw. des Trägers in den genannten Jahren aufgehoben?

8). Welche Qualitätsstandards für Gutachten zu Pflegegeldverfahren gibt es bei den einzelnen Trägern im Detail?

9). Verfügen alle Träger von Pflegegeldverfahren über eine Kontrollinstanz, die die Gutachten im Pflegegeldverfahren überprüft?

10). Wie ist diese Kontrollinstanz personell ausgestattet und nach welchen Kriterien wird sie tätig?

11). Welche Vorschläge gibt es von Seiten Ihres Ressorts, um die Pflegegeldverfahren zu verbessern und zu vereinheitlichen und wann ist mit einer Umsetzung dieser Vorschläge zu rechnen?