1689/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.04.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Austro Control GesmbH

 

 

 

Fluginspektoren der Austro Control dürften nach den gängigen Vorgaben der Europäischen Union keine Doppelfunktionen ausüben.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Welche Mitarbeiter der Austro Control GmbH und des BMVIT gehen bei Unternehmen (Luftfahrtunternehmen), die von der Austro Control GmbH bzw. vom BMVIT überwacht/kontrolliert werden, einer nebenberuflichen, entgeltlichen Tätigkeit nach?

2.      Welchen Mitarbeiter der Austro Control GmbH und des BMVIT wurden von Unternehmen (Luftfahrtunternehmen) umfangreiche Ausbildungen (z.B. Typenberechtigungen auf Luftfahrzeugen) bezahlt, obwohl diese Behörden diese Unternehmen überwachen/kontrollieren?

3.      Wie ist es mit den Antikorruptionsbestimmungen vereinbar, dass Mitarbeiter der Austro Controll GmbH und/bzw. des BMVIT von Unternehmungen, die von diesen Behörden überwacht/kontrolliert werden, Zuwendungen – beispielsweise in der Form der Bezahlung von sehr teuren Ausbildungen auf Luftfahrzeugen (z.B. Typenberechtigungen auf Airbus, Hubschraubertypenberechtigungen) erhalten?

4.      Wann wurde letztmalig die gesetzlich vorgesehene Überprüfung der „finanziellen Leistungsfähigkeit“ der Austrian Airlines AG durchgeführt?

5.      Zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gelangt?

6.      Welche Mitarbeiter der Austro Control GmbH und des BMVIT gehen bei der Austrian Airlines einer nebenberuflichen Tätigkeit nach?