1705/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Schwerarbeit und Schwerarbeitsmeldungen 2007 und 2008

 

 

Am 28. Februar 2009 endete die Frist zur Meldung von Schwerarbeitszeiten für das Jahr 2008. Die unterzeichneten Abgeordneten nehmen dies zum Anlass, die Entwicklung bei den Schwerarbeiterpensionen zu hinterfragen.

Die Schwerarbeitspension, die von Beginn an höchst umstritten war, hat rechtliche Rahmenbedingungen, die es fast bis vollständig –für Frauen – unmöglich machen, sie zu beanspruchen.

In der vergangenen Gesetzgebungsperiode hat sich die Bundesregierung in ihrem Arbeitsabkommen zum Ziel gesetzt, die Lebenserwartung  einzelner Arbeitnehmergruppen zu überprüfen und im Falle von deutlichen Unterschieden die Schwerarbeiterpension neu zu gestalten.

Für die XXIV. Gesetzgebungsperiode hat die neue Koalitionsregierung in ihrem Regierungsprogramm folgendes vereinbart:

 

„Schwerarbeit

Nach Vorliegen des in der ersten Jahreshälfte 2009 über die Lebenserwartung von

SchwerarbeiterInnen zu erwartenden Gutachtens, wird eine Arbeitsgruppe unter

Einbeziehung der Sozialpartner eingerichtet, die belastende Tätigkeiten wie z.B.

regelmäßige Nachtarbeit, Akkordarbeit und psychisch belastende Tätigkeiten

bewertet und die Schwerarbeiterpensionsregelung weiter entwickelt. In diesem

Zusammenhang ist auch die Meldung der Schwerarbeitszeiten durch Dienstgeber zu

evaluieren.

Die Abschlagsregelungen bei Schwerarbeits- und Invaliditätspensionen sollen fair

und auch im Hinblick auf andere Pensionsarten stimmig gestaltet werden.“

 

Auch eine Neuregelung der Invaliditätspensionen und ihre Verbindung mit der Schwerarbeitspension will die Bundesregierung anstreben.

 

Außerdem konnte der Beantwortung ähnlicher Anfragen im Jahr 2008 die jeweilige Zahl der Personen und/oder Anträge im Bereich der BeamtInnen nicht entnommen werden. Die entsprechenden Zahlen sind daher nachzutragen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

1). Wie viele Personen haben bei  der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter  bis zum Stichtag dieser Anfrage einen Antrag auf Schwerarbeitspension gestellt?

 

2). Wie viele Personen haben bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter - im Jahr 2008 einen Antrag auf Schwerarbeiterpension gestellt?

 

3). Wie vielen Personen von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter - wurde

a)     bis zum Stichtag dieser Anfrage

b)     im Jahr 2008 eine Schwerarbeiterpension zuerkannt?

 

4). Nach welchen Kriterien sind bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter bzw. nach Ziffern der Schwerarbeitsverordnung  sind

a)     die gestellten Anträge,

b)     die zuerkannten Schwerarbeitspensionen

weiter erfasst bzw. können Sie diese hier darstellen?

 

5). Wie viele Anträge auf Schwerarbeitspension wurden von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter aufgeschlüsselt nach Ablehnungs-gründen abgelehnt

a)     bis zum Stichtag der Anfrage

b)     im Jahr 2008?

 

6). Wie viele Versicherte haben bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter um Prüfung angesucht, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Schwerarbeitspension vorliegt,

a)     bis zum Stichtag

b)     im Jahr 2008?

 

7). In der Anfragebeantwortung  907/AB vom 27.7.2007 bzw. der vom 9.5.2008 (3833/AB) haben die zuständigen Sozialversicherungen mit Ausnahme der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter auch über die bis zu diesem Zeitpunkt aufgetretenen Probleme sehr informativ berichtet. Welche Probleme waren im Bereich der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter  aufgetreten bzw. welche Schritte wurden zur Behebung der Mängel unternommen?

 

8). Gibt es von Seiten der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Vorschläge zur Verbesserung des Vollzugs der Schwerarbeitspension oder Vorschläge zur Reform des Gesetzes? Wenn ja, welche?

 

9). Dienstgeber sind nach der Schwerarbeitsverordnung verpflichtet, Tätigkeiten, die auf Schwerarbeit schließen lassen, an die Krankenversicherungsträger zu melden.  Die –  zweite - Meldefrist ist mit 28.2.2009 abgelaufen.

a) Wie viele Schwerarbeitsmeldungen wurden bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter im Jahr 2008 abgegeben?

b) Wie viele Schwerarbeitsmeldungen wurden bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter  bis zum Stichtag zur Beantwortung dieser Anfrage für das  Jahr 2008 abgegeben?


c) Wie viele Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2007 wurden von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter auf ihre Plausibilität geprüft?

d) Wie viele Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2007 wurden von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgelehnt, zurückgewiesen oder nicht als stichhaltig anerkannt?

e) Liegen Ihnen irgendwelche besonderen Erkenntnisse zu diesen Meldungen vor? 

f) Gab es Meldungen von Beschäftigten an die Krankenversicherungsträger, wonach Dienstgeber ihrer Verpflichtung zur Meldung nicht nachgekommen sind (in den Jahren 2007 und 2008)? Wenn ja wie viele?

g) Von verschiedenen Stellen wurden unterschiedliche Auskünfte erteilt, wie Beschäftigte, deren Dienstgeber keine Meldung nach § 5 Schwerarbeitsverordnung erstattet haben, im Falle von vermuteter Schwerarbeit vorgehen sollen (der Krankenversicherung melden bzw. die Aufzeichnungen bis zum Pensionsantrag weiterführen und dann einreichen). Welche Vorgangsweise schlagen Sie vor bzw. denken Sie daran, diesen Mangel für Beschäftigte auf dem Verordnungsweg zu sanieren?